Ehemaliger Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg war wegen Betrugs verurteilt worden

Henstedt-Ulzburg/Ellerau. Der Fall des früheren Henstedt-Ulzburger Bürgermeisters Torsten Thormählen der im März vor dem Norderstedter Amtsgericht wegen Betrugs zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, wird vor dem Kieler Landgericht erneut aufgerollt – einen Termin für die Berufungsverhandlung gibt es jedoch noch nicht. Die erforderlichen Unterlagen sind nach Angaben von Landgerichtssprecherin Rebekka Kleine erst Ende Juli in Kiel eingetroffen, außerdem seien die Termine bereits für mehrere Monate belegt.

Frühestens Ende dieses Jahres, wahrscheinlich aber eher Anfang des kommenden Jahres werde es zu einer Verhandlung kommen. Thormählens Verteidiger Michael Gubitz hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. In seinem Plädoyer hatte der Kieler Anwalt einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Richter Jan Willem Buchert sah es als erwiesen an, dass sich der frühere Bürgermeister von Ellerau, ehemalige Norderstedter Stadtrat und abgewählte Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg wegen Betrugs in zwei Fällen strafbar gemacht hat, weil er seine Nebeneinkünfte nur unvollständig angegeben habe.

Im Juli 2013 hatte das Amtsgericht Norderstedt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Betruges und Vorenthaltung von Beiträgen zur Sozialversicherung per Strafbefehl ohne Verhandlung gegen Torsten Thormählen erlassen. Gegen den Strafbefehl legte der Ex-Bürgermeister Einspruch ein. Am 24. September 2013 stimmten dann 77,29 Prozent der Wähler für Thormählens Abwahl als Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg Bereits im März 2012 hatte ihm der Hauptausschuss die weitere Führung der Dienstgeschäfte untersagt.

Inzwischen hat Thormählen mit der früheren hauptamtlichen Vorsitzenden des SV Henstedt-Ulzburg, Nadine Lange, ein Unternehmen für Qualitätsmanagement und Projektberatung gegründet. Sitz der Firma ist das Privathaus von Torsten Thormählen in Ellerau.