Schon wenige Minuten nach Beginn wurde das Strafverfahren gegen den Norderstedter Bauherrn Helmut W., 69, ausgesetzt.

Norderstedt. Rchterin Dagmar Goraj teilte mit, dass die Eigentumsverhältnisse an den Deckenplatten, die der Angeklagte Mitte Juli 2011 auf einer Baustelle in Henstedt-Ulzburg gestohlen haben soll, ungeklärt seien. Ein Diebstahl durch den Angeklagten sei bisher nicht erwiesen. Zu diesem Punkt seien weitere Ermittlungen erforderlich.

Laut Anklage soll der Angeklagte als Bauherr der Fun-Arena in Henstedt-Ulzburg seinen gutgläubigen Hausmeister beauftragt haben, von der Baustelle die noch original verpackten Deckenplatten samt Wandprofilen und anderem Zubehör im Wert von über 1000 Euro zu einer anderen von ihm betriebenen Baustelle in Bad Bramstedt zu transportieren. Dort wurden die eigentlich für das Dach eines zur Fun-Arena gehörenden Hotels gedachten Deckenplatten eingebaut. Da die Deckenplatten der Lieferfirma gehörten, wurde Helmut W. wegen Diebstahls angezeigt und angeklagt.

Verteidiger Jens Hummels bezeichnete den Inhalt der Anklage nach deren Verlesung als falsch. Das Gericht zog sich daraufhin mit den Beteiligten zu einem Rechtsgespräch zurück. Ergebnis war, wie von der Richterin erläutert, dass der Angeklagte Geschäftsführer einer GmbH ist, in deren Eigentum die Deckenplatten möglicherweise standen. Wenn sich dieser Umstand im Zuge weiterer Ermittlungen als richtig erweisen werde, habe der Angeklagte keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Bis zur Klärung der komplizierten Gesellschafts- und Eigentumsverhältnisse werde das Verfahren ausgesetzt.