Dafür musste sich der Norderstedter jetzt vor Gericht verantworten

Norderstedt. „Ich bin doch kein Schläger“, ruft der Angeklagte Lenny S., 21, aus Norderstedt nach Verlesung der beiden gegen ihn vorliegenden Anklagen vor dem Norderstedter Amtsgericht aus. Nach deren Inhalt entsteht allerdings der Eindruck, der in einer Notunterkunft wohnende junge Mann neige dazu, Streitigkeiten mithilfe seiner Fäuste zu klären.

Im September des vergangenen Jahres geriet er in einem Croqueladen in Norderstedt mit einem anderen Gast aneinander. Im Verlauf des Streits soll der Angeklagte seinen Widersacher mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihm mindestens einen Faustschlag versetzt haben. Man habe sich alkoholisiert gegenseitig aufgeschaukelt, berichtet der Angeklagte, der die Schläge bis auf den Faustschlag einräumt. Der Streit soll sich um die damalige Freundin des Angeklagten, die 15-jährige Jolina S. aus Norderstedt gedreht haben. Diese wurde dann im Dezember 2013 das Opfer der Aggressionen des Angeklagten: In seinem Zimmer in der Notunterkunft soll er das junge Mädchen geschubst, gewürgt und zu Boden gedrückt haben. Es habe einen Stromausfall gegeben, berichtet der Angeklagte, der beim Stolpern im Dunkeln seine Freundin mehr oder weniger versehentlich zu Boden gerissen haben will.

Die vom Angeklagten inzwischen getrennte Jolina S. bestätigt den Stromausfall, beschreibt aber auch, wie der Angeklagte sie am Hals angefasst und zu Boden gedrückt habe. Beide standen unter Alkoholeinfluss. Jolina S. soll nach dem Vorfall Selbstmordabsichten geäußert haben, weshalb der Angeklagte die Polizei rief.

Dass der Angeklagte seiner damaligen Freundin zumindest fest an den Hals fasste, sieht Richter Jan Buchert anhand der von den Beamten gefertigten Fotos in der Ermittlungsakte bestätigt. Deutliche rote Druckspuren zeichnen sich am Hals des Opfers ab. Der Angeklagte scheint dennoch kein Schläger zu sein, denn die sechs Voreintragungen in seinem Vorstrafenregister erfolgten wegen Diebstählen, Schwarzfahrens und Sachbeschädigung.

Nach einer schweren Kindheit in Heimen und bei Pflegeeltern verließ der Angeklagte die Förderschule im Alter von 15 Jahren, hat keinen Beruf erlernt und bis jetzt noch nie gearbeitet. Das soll sich nach den Worten des jungen Mannes nun ändern. Er suche sich jetzt eine Wohnung und eine Arbeit, sagt der Norderstedter vor Gericht.

Der Richter rügt ihn dafür, dass er ein junges Mädchen schlug – berücksichtigt aber auch, dass keine gravierenden Verletzungen entstanden sind. Und so kommt der Angeklagte mit einer milden Geldstrafe von 250 Euro davon, die er in Raten von seinem Arbeitlosengeld II abstottern darf.