Weil eine Bekannte ihre Schulden nicht zurückzahlte, rastete ein 33-Jähriger aus

Norderstedt. Es war eine flüchtige Bekanntschaft zwischen Marlon G., 33, und Nadine B., 37, – und trotzdem lieh der schon seit Längerem Arbeitslose G. aus Hamburg-Duvenstedt der in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Frau im Spätsommer des vergangenen Jahres 90 Euro.

Als Nadine B. dann nicht, wie vereinbart, innerhalb von drei Wochen das Geld zurückzahlte und auch telefonisch nicht erreichbar war, platzte Marlon G. der Kragen: Er schrieb Ende November an die junge Mutter eine SMS, in der er ankündigte, er werde deren Cabrio aufschlitzen „wie einen toten Fisch“, wenn sie nicht sofort zahle.

Als Nadine B. nicht reagierte, geriet Marlon G. vollends in Rage. Er suchte Anfang Dezember die Wohnung der jungen Frau in Henstedt-Ulzburg auf und trat mit den Worten: „Ich bring dich um, wenn du nicht zahlst“ die Eingangstür ein. Damit handelte sich Marlon G. eine Anklage wegen versuchter Nötigung und Sachbeschädigung ein.

Der Angeklagte zeigt sich vor dem Amtsgericht wenig schuldbewusst

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt fand jetzt das Wiedersehen zwischen dem Angeklagten und seiner Schuldnerin statt. Der Angeklagte zeigt sich wenig schuldbewusst. Nadine B. sei nicht erreichbar gewesen und habe ihn provoziert, erklärt G. Als Zuschauer befinden sich im Gerichtssaal die Vermieter von Nadine B., die davon berichten, dass die zersplitterte Eingangstür für 1500 Euro ersetzt werden musste.

Nach Angaben von Nadine B. steckte der Fuß des Angeklagten bereits unter der Wohnungstür, als ein Bekannter es schaffte, den Mann zum Rückzug zu bewegen. Später lockten ihn die Bekannten von Nadine B. mit einem Zahlungsversprechen erneut in die Wohnung, wo ihn die Polizei erwartete.

Der Angeklagte hat nie einen Beruf erlernt, brach eine Ausbildung zum Industriemechaniker ab und wurde aus der Bundeswehr unehrenhaft entlassen. Trotz längerer Arbeitslosigkeit erhält G. keine Sozialleistungen, wie er stolz betont, da er mit seiner arbeitenden Freundin zusammenlebe.

Trotz 13 Eintragungen im Vorstrafenregister kommt der Angeklagte mit einer Strafe von 400 Euro davon. Auch wenn man dessen Wut in gewisser Weise verstehen könne, so sei es nicht in Ordnung, eine Forderung mit Gewalt durchsetzen zu wollen und dabei Unbeteiligte, nämlich die Vermieter, zu schädigen, belehrt Richter Jan Buchert den Angeklagten abschließend.