Weil sich in der Disco ein Mädchen für das spätere Opfer interessierte, schlug der 33 Jahre alte Angeklagte zu. Gericht verhängt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten

Norderstedt. „Alptraum“ heißt die Diskothek in Norderstedt, in der sich im April letzten Jahres einige junge Männer aus Hamburg einen vergnüglichen Abend machen wollten. Für Andreas P., 24, wurde der Abend zu einem Albtraum, als er sich gegen 3 Uhr morgens blutüberströmt in einer Klinik wiederfand. Ein anderer Gast hatte auf dem Kopf des Studenten mit brutaler Wucht ein Glas zertrümmert. Glücklicherweise hinterließ der Anschlag nur eine Platzwunde und einen leichten Kopfschmerz, der nach einer Woche verschwand. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich nun Caner A., 33, vor dem Norderstedter Amtsgericht verantworten.

Eigentlich kannte er sein Opfer gar nicht, auch habe ihm der Alkohol wohl den Blick vernebelt, berichtet der Angeklagte. Einen Streit habe es gegeben, und mehrere Männer seien drohend auf ihn zugekommen, fügt der Angeklagte, der die Tat ansonsten zugibt, hinzu. Wie sich aus den Angaben des Opfers und seiner Freunde ergibt, waren in den Streit ein Freund des Angeklagten und das spätere Opfer Andreas P. verwickelt, letzterer allerdings mehr passiv. Ein Mädchen soll sich für den gut aussehenden jungen Mann interessiert haben. Das habe dem Freund des Angeklagten nicht gepasst. Die Gruppe der Hamburger Männer habe nach eigenen Angaben Streit vermeiden wollen und sich für eine halbe Stunde in einen Nebenraum zurückgezogen. Später hätten sie an der Bar gesessen, als der Angeklagte im Vorbeigehen das Glas auf den Kopf von Andreas P. geschlagen habe.

Das Angebot des Verteidigers von Caner A., an sein Opfer ein Schmerzensgeld von 200 Euro zu zahlen, habe er als lächerlich empfunden, erklärt Andreas P., der auf den Brief nicht reagierte.

Der Angeklagte hat einige Vorstrafen angesammelt: Vor zwölf Jahren verletzte er jemanden mit dem Hals einer abgebrochenen Glasflasche schwer, hielt aber die verhängte dreijährige Bewährungszeit straffrei durch und trat seither zumindest nicht mit Gewaltdelikten in Erscheinung.

Richter Jan Buchert hält dem Angeklagten zugute, dass er die Tat gestand und bereit ist, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Er verhängt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. In der Strafverhandlung wurde außerdem zwischen den Beteiligten ein Vergleich ausgehandelt, nach dem der von Hartz IV lebende Angeklagte an sein Opfer 800 Euro zahlen muss.