Auch künftig müssen Radtouren mit weniger als 100 Teilnehmern nicht genehmigt werden. Radler sind erleichtert

Norderstedt. Sie trotzen dem Landesverband und machen weiter wie bisher: „Wir werden unsere Radtouren wie geplant anbieten und unser Tourenprogramm abarbeiten“, sagt Joachim Brunkhorst von der Norderstedter Ortsgruppe im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Damit gehen die Norderstedter ihren eigenen Weg, die ADFCler in den Nachbarkreisen Pinneberg und Stormarn waren dem Rat des Landesverbandes gefolgt und hatten alle Touren abgesagt.

Der Landesvorsitzende Heinz-Jürgen Heidemann stützt sich auf eine Mitteilung, die er vom Verkehrsministerium in Kiel erhalten haben will. Danach müsse für Radtouren, die ganz oder teilweise über Bundes- und Landesstraßen führen, unabhängig von der Teilnehmerzahl vorab eine Genehmigung eingeholt werden, die jeweils um die 50 Euro koste.

„Diese Aussage lässt sich durch unsere Recherchen nicht stützen“, sagt Brunkhorst. Er habe mit den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltungen in Norderstedt und Pinneberg gesprochen, beide hätte übereinstimmend gesagt, dass die Ausflüge nach wie vor nicht genehmigt werden müssten. An der bisher üblichen Praxis habe sich nichts geändert. Diese Auffassung vertritt auch das Verkehrsministerium: Die seit Jahren gültige Rechtslage habe sich nicht verändert, sagte Behördensprecher Harald Haase.

Inzwischen hat sich auch Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) zu Wort gemeldet. Er sagt mit Blick auf den Rat des ADFC-Landesvorsitzenden: „Hier wird sehr viel Wind gemacht um eine Frage, die eigentlich relativ leicht zu beantworten ist.“

Die Rechtslage sei ganz einfach: Der Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung gelte seit Jahren unverändert in ganz Deutschland. Er schreibe vor, dass Radtouren mit mehr als 100 Teilnehmern angemeldet werden müssen und solche, die über längere Strecken über Bundes- und Landesstraßen führten. Auch Radrennen und Mannschaftsfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht. Meyer will in einem Schreiben an die Landräte und an die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte die Rechtslage noch mal verdeutlichen.

„Das aber gilt für unsere Touren in der Regel nicht, sie führen überwiegend über Wege abseits der Straßen. Und auf mehr als 100 Teilnehmer kommen wir auch nicht“, sagt Brunkhorst. Und wenn die Strecke doch mal ein kurzes Stück an einer Bundes- oder Landesstraße entlang führt, würden die Radler die Radwege nutzen. Norderstedts ADFC-Sprecher sieht aber noch ein anderes Problem, auf das der Landesvorsitzende aufmerksam machen wollte: die Haftungsfrage.

Müssen die Touren, wie von Heinzmann angenommen, genehmigt werden und verstoße der ADFC dagegen, hafte der Tourenleiter, wenn es zu Unfällen kommt. Dabei sei zwischen fahrlässigem und grob fahrlässigem Handeln zu unterscheiden. Grobe Fahrlässigkeit liege beispielsweise vor, wenn der Tourenleiter eine Gefahr, beispielsweise eine wackelige Brücke, erkennt, seine Gruppe trotzdem darüber schickt, und dann etwas passiert. Bei einfacher Fahrlässigkeit zahle die Versicherung des ADFC.

„Inzwischen hat sich das Thema ja durch die Klarstellung des Ministeriums und der Genehmigungsbehörden glücklicherweise erledigt. Im Übrigen haben uns die Mitarbeiter angeboten, dass wir uns an sie wenden können, wenn wir unsicher sind, ob eine Genehmigung erforderlich ist“, sagt Brunkhorst, der sich mit seinem ADFC-Team nun schon wieder auf die nächsten Touren freut (siehe auch Info-Kasten unten).