Norderstedter muss sich wegen zahlreicher Fahrten unter Alkohol vor Gericht verantworten

Norderstedt. Es sieht schlecht aus für Ingo L., 34, denn er ist 20-fach vorbestraft und steht unter Bewährung. Nun stehen erneut zwei Anklagen gegen den Norderstedter vor dem Gericht seines Wohnortes zur Verhandlung an. Anfang Juni des vergangenen Jahres saß L. mit 2,46 Promille und ohne Führerschein nachts um 2 Uhr auf der Segeberger Chaussee in Norderstedt am Steuer eines Daimler. Anfang November desselben Jahres musste ausgerechnet ein Streifenwagen eine Vollbremsung einleiten, denn L. radelte an der Kreuzung Ohechaussee/Ulzburger Straße bei Rot über den Überweg und vor den Kühler des Polizeiwagens, der eben bei für ihn grüner Ampel Gas geben wollte. Bei diesem Fahrradausflug am späten Nachmittag war der Norderstedter mit gemessenen knappen 2 Promille im Blut ebenfalls alles andere als nüchtern.

Wegen Trunkenheitsfahrt, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung angeklagt, erklärt Ingo L., die Fahrt mit dem Daimler seiner Chefin, die davon nichts wusste, sei ein Notfall gewesen. Im Mai habe seine Frau die gemeinsame Tochter zur Welt gebracht und zur Tatzeit, als das Baby drei Wochen alt gewesen sei, habe seine Freundin an einem schmerzhaften Milchstau gelitten. Deshalb habe er sofort in das AK Barmbek fahren müssen, um eine Milchpumpe zu holen.

Im November nach der missglückten Fahrradfahrt in betrunkenem Zustand sei ihm klar geworden, dass er ein Alkoholproblem habe. Daran arbeite er jetzt intensiv mit Gesprächstherapien und werde demnächst in eine Klinik gehen, denn wie der Angeklagte auf die Frage von Richter Jan Buchert ehrlich zugibt, sei er nach wie vor nicht trocken. Schon fünfmal wurde der Angeklagte ohne Führerschein hinterm Steuer erwischt. Ansonsten beging er eine Reihe von Diebstählen, die ihm schon mehrere Gefängnisaufenthalte bescherten.

Während seine Karriere als Dieb zu Ende zu sein scheint, mehren sich in jüngster Zeit die Fälle des Fahrens ohne Führerschein und unter Alkohol. Der Bewährungshelfer bestätigt, dass der Angeklagte und seine Frau, beide unter psychischen Erkrankungen leidend, sich gegenseitig stützen und die Ehe und Familie den Angeklagten zumindest von Diebstahlstaten abhalten. Wenn es aber Streit gebe, greife der junge Mann zur Flasche, ein Problem gegen das er jetzt kämpfe.

Richter Jan Buchert gibt zu, beim Aktenstudium an eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gedacht zu haben. Er lässt sich umstimen, denn der Angeklagte wolle ja wohl seine Tochter aufwachsen sehen, vemutet der Jurist. Der Angeklagte bejaht das und verspricht nochmals sein Leben zu ändern und sich nie mehr betrunken ans Steuer zu setzen.

Die Chance erhält er: Der Richter verhängt gegen ihn eine elfmonatige Freiheitsstrafe und setzt diese für drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem spricht das Gericht eine Führerscheinsperre von zwei Jahren aus.