Amtsrichterin verurteilt den jungen Mann zu 2700 Euro Geldstrafe

Bad Segeberg. Im Juli 2013 war Pascal P., 22, aus der Gemeinde Negernbötel mit einem Kleinkraftrad in seinem Wohnort unterwegs, einen Monat später in Schackendorf mit einem Fiat. Einen Führerschein besaß der junge Mann allerdings noch nie und erhielt deshalb einen Strafbefehl über insgesamt 2800 Euro. Der zurzeit arbeitslose P. legte Einspruch ein. Vor dem Segeberger Amtsgericht wurde der Einspruch jetzt verhandelt.

Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab, wehrt sich aber gegen die Höhe der Geldstrafe. Zum Zeitpunkt der Festsetzung der Strafe hatte er noch Arbeit, nun sei er aber auf Jobsuche und habe Schulden angehäuft. Richterin Sabine Roggendorf lässt sich erweichen und setzt die Geldstrafe auf die Hälfte, also 1400 Euro, herab.

Aufatmen kann der Angeklagte noch nicht, denn es steht eine weitere Anklage zur Verhandlung an, die schwerer wiegt: Trotz des zweimaligen Fahrens ohne Führerschein lenkte Pascal P. im September 2013 schon wieder ein Fahrzeug durch die Straßen seines Heimatortes. Dieses Mal war der Angeklagte auch noch mit einem Promillewert von 1,56 unterwegs und landete mit dem Wagen seines Stiefvaters, den er ohne dessen Wissen benutzte, nachts um 2 Uhr kopfüber im Graben. Während Pascal P. mit dem Schrecken davonkam, entstand am Auto Totalschaden. Vor Gericht erzählt der Angeklagte, dass er sich 2000 Euro geliehen und dem wenig begeisterten Stiefvater schnellstens einen Ersatzwagen besorgt habe. In der Tatnacht habe er das Oktoberfest bei Möbel Kraft besucht, sei dann per Taxi nach Hause gefahren. Plötzlich sei er dann aber auf die Schnapsidee gekommen, noch mal loszufahren, berichtet der Angeklagte.

Die Richterin liest ihm gehörig die Leviten. Pascal P. hat nämlich bereits sieben Straftaten in seinem Vorstrafenregister angehäuft. Es habe harmlos angefangen mit Sachbeschädigungen und kleinen Diebstahlstaten als Jugendlicher, aber dann habe sich der Angeklagte gesteigert, sodass man bereits über eine Freiheitsstrafe nachdenken müsse, betont die Juristin.

Doch die Richterin lässt noch einmal Milde walten und verurteilt den Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 2700 Euro.