Wer schon einmal versucht hat, die Schleswig-Holstein-Straße zwischen Brüderhof und der Kreuzung Norderstedter Straße zu überqueren, der weiß, was los ist: Minutenlanges Warten, während Lkw, Pkw und Motorräder vorbeirauschen.

Der Fahrwind, der Lärm – alles ist unerträglich. Aber das ist eine Momentaufnahme. Die unmittelbaren Anlieger dieser Straße haben diese Erlebnisse pur. Und zwar Tag und Nacht, an jedem Wochenende, an jedem Feiertag. Dann fahren zwar nur wenige Lkw, dafür sind die Ausflügler unterwegs. Das ist unerträglich.

Lärm ist eine psychische und physische Belastung. Es muss also niemand lange überlegen: Auf beide Seiten der Schleswig-Holstein-Straße, überall dort, wo Menschen wohnen, gehört eine Lärmschutzeinrichtung. Wer eine Schnellstraße baut, die zudem noch zu einem Autobahnzubringer umfunktioniert wird, muss die Anlieger schützen.

Es gibt Landtagsabgeordnete, die sich um dieses Thema kümmern müssen, und es gibt Kommunalpolitiker, die das Thema nicht länger vor sich herschieben dürfen. Die Enteignung von privaten Grundflächen ist ein heikles Thema, aber an anderer Stelle sind Kommunen noch nie zimperlich gewesen, wenn es um die innerörtlichen Erschließung geht.

Das Allgemeinwohl steht vor dem Wohl des Einzelnen. Auch wenn der Einzelne sicher seine guten Gründe hat, weshalb er nicht ein paar Quadratmeter für einen Lärmschutzwall hergeben mag.