Da er auf seinen Touren manches Mal in Zeitdruck geriet, also es ohne ein Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten nicht schaffte, Güter rechtzeitig abzuliefern, benutzte Wolfgang E., 55, aus Malliß (Mecklenburg-Vorpommern) im Zeitraum von Mai bis Juli 2010 wiederholt die Fahrerkarte eines verstorbenen Kollegen.

Kreis Segeberg.

Damit erfüllte der Kraftfahrer strafrechtlich den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten und saß jetzt dafür auf der Anklagebank des Segeberger Amtsgerichts.

Der Angeklagte arbeitete im Jahr 2010 für ein Wahlstedter Güterverkehrsunternehmen und benutzte die Karte seines Kollegen stundenweise auf seinen Touren quer durch Deutschland, die Niederlande und Belgien. Die Frage von Richterin Sabine Roggendorf, ob seine Chefs von der missbräuchlich benutzten Fahrerkarte gewusst hätten, bejaht der Angeklagte. „Benutze die Karte doch, wenn du in Zeitnot kommst“, habe sein Chef gesagt und ihm einmal, als ihm in der Landeshauptstadt Kiel nur noch eine Viertelstunde Fahrtzeit zur Verfügung stand, ihm sogar seine eigene Fahrkarte zur Benutzung gebracht.

Richterin Sabine Roggendorf weiß über die Vorgänge in besagter Wahlstedter Firma bestens Bescheid, da Ende April die Chefin des Unternehmens und mehrere Mitarbeiter wegen der selben Taten vor ihr auf der Anklagebank saßen, wobei die Chefin des Unternehmens eine hohe Geldstrafe kassierte. Nach Übernahme des Unternehmens durch die Tochter des vorherigen Chefs, sei es der Firma schlecht gegangen. Die Gehälter seien gekürzt und die Mitarbeiter unter Druck gesetzt worden, berichtet die Juristin.

Gleichzeitig weist sie den Angeklagten energisch darauf hin, dass die Lenkzeiten nicht den Zweck hätten, die Fahrer zu ärgern, sondern zum Schutz des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer dienten. Ohne ausreichend Pausen und Schlaf würde nämlich mancher Brummi in der Bankette landen.

Der ansonsten nicht vorbestrafte Angeklagte kommt mit einer Geldstrafe von 300 Euro davon. Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.