Das sagt ein Vater, der am Vatertag nicht fröhlich feiern kann, sondern einfach nur traurig ist

Norderstedt. Mit dem Bollerwagen losziehen, mit Kumpels fröhlich den Vatertag feiern – das lässt das Seelenleben von Peter Meyer (Name von der Redaktion geändert) nicht zu. Er denkt an seine beiden Kinder, die er nicht bei sich haben darf, die Tochter, die er seit drei Jahren nicht gesehen hat und den Sohn, an dessen Leben er so gern teilhätte, aber nicht kann. „Ich bin einfach nur traurig, dass ich so machtlos bin, dass die Mutter die gerichtlich verfügte Besuchsregelung einfach unterlaufen darf und die Öffentlichkeit davon nichts mitbekommt“, sagt der Mann, dessen Leidensweg vor zehn Jahren mit der Scheidung begann.

Das Amtsgericht Norderstedt verfügte, dass die Kinder jedes zweite Wochenende beim Vater verbringen. Das klappte ein Jahr, bis die Mutter von einem Tag auf den anderen die Kinder nicht mehr zu ihrem Ex-Mann ließ. Ein halbes Jahr gab es keinen Kontakt, der Vater reagierte auf den Entzug: Schlafstörungen und Herz-Rhythmus-Störungen stellten sich ein, so stark, dass er einen Herzschrittmacher bekam.

Es folgte ein Procedere, das sich mehrfach wiederholte. Das Gericht bestätigte die Besuchsregelung, die die Mutter nach einigen Besuchen durchkreuzte. Die Kinder sind krank, es war niemand zu Hause, die Kinder haben etwas anderes vor, lauteten die Ausreden. „Oder sie legte den Hörer gleich wieder auf, Gespräche fanden nicht mehr statt“, sagt Meyer. Er sei den Kindern als böse und aggressiv beschrieben worden, seine Ex-Frau und ihre Familie arbeiteten daran, ihm die Kinder zu entfremden, mit Erfolg: Als sie vor drei Jahren zwölf wurde, wollte die Tochter nichts mehr von ihrem Vater wissen, vor Kurzem brach der Sohn den Kontakt ab. „Kein Wunder“, sagt der Vater, „die Kinder halten die innere Zerrissenheit nicht mehr aus. Und die Behörden jubeln, hat ihnen doch ein Kind die Entscheidung abgenommen.“

Zwei vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten bestätigten: Der Kontakt zum Vater ist positiv, er sollte erhalten bleiben. „Das ist schon entwürdigend, wenn die Gutachterin mit im Zimmer sitzt, eine fremde Frau, und beurteilt, wie ich mit meinem Sohn umgehe, den ich Monate lang nicht gesehen habe“, sagt Meyer. Beim zweiten Mal hatte sie „Mensch ärger’ Dich nicht“ mitgebracht. „Ich sollte doch tatsächlich mit meinem Sohn spielen, tausend andere Sachen hätte ich lieber getan“, sagt der Vater, der wie sein Sohn weitere Stresssituationen erleiden musste: Zweimal saßen die beiden mit Mitarbeitern des Jugendamtes zusammen, die in einem Behördenraum in einer Stunde ermitteln sollten, wie das Verhältnis zwischen Vater und Sohn ist, und wer das Sorgerecht bekommt.

„Das ist eine extrem angespannte Prüfungssituation“, sagt Johannes Zink von der Elterninitiative GEMV – „Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter“, der diesen und ähnliche Fälle zur Genüge kennt. Verzweifelte, traurige, wütende Väter, denen die Mütter die Kinder entziehen, Tausende kommen jedes Jahr hinzu. „Wir müssen erreichen, dass die zuständigen Mitarbeiter von Beratungsstellen und Jugendämtern das gerichtlich verfügte Besuchsrecht einfordern und Verstöße sanktioniert werden“, sagt Zink.

Er wolle nicht die Mütter in Bausch und Bogen verteufeln, es gebe natürlich auch Väter, die den Müttern die Kinder entziehen. Die seien allerdings deutlich in der Minderheit. Wichtigstes Ziel der Elterninitiative ist aber die „Doppelresidenz“. Die Kinder verbringen im Idealfall gleich viel Zeit bei Mutter und Vater. „Diese Regelung ist in anderen Ländern schon gang und gäbe“, sagt Zink, denn: Kinder brauchen beide Eltern, um sich optimal zu entwickeln. Zink beteiligt sich an einer bundesweiten Arbeitsgruppe, die inzwischen zur Gründung des Internationalen Rates für gemeinsame Elternschaft geführt hat.

Über die Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung in gemeinsamer Elternverantwortung informiert die Elterninitiative GEMV am Mittwoch, 11. Juni, ab 20 Uhr im Gemeindehaus der Johannes-Kirchengemeinde, Bahnhofstraße 77.