Der demente Mann hatte versucht, seinen Bettnachbarn mit einem Kissen zu ersticken

Norderstedt. Der 89-jährige Karlheinz S., der vor gut einem Jahr in einem Norderstedter Pflegeheim versucht hat, seinen Bettnachbarn mit einem Kissen zu ersticken, wird für den Rest seines Lebens in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das hat das Kieler Landgericht verfügt, das damit die im Januar 2014 vom Amtsgericht Norderstedt angeordnete Unterbringung in der Psychiatrie aufrechthielt. Karlheinz S. bleibt in der psychiatrischen Klinik in Neustadt.

Das Gericht ging davon aus, dass Karlheinz S. zur Tatzeit schuldunfähig war, sodass er, wie der Vorsitzende Richter Jörg Brommann erläuterte, nicht Angeklagter, sondern Beschuldigter genannt wurde und das Verfahren nicht auf eine Bestrafung hinauslief. Vielmehr war es Aufgabe des Gerichts herauszufinden, ob weiter eine Gefahr von dem Angeklagten ausgeht und er damit dauerhaft unterzubringen ist.

Das bejahte die Kammer, Grundlage war ein ausführliches psychiatrisches Gutachten des Oberarztes der Neustädter Klinik, Dr. Thomas Bachmann, der den Beschuldigten ein halbes Jahr lang beobachtet und zahlreiche Gespräche mit ihm geführt hatte. Danach leidet der Beschuldigte nicht nur an einer Demenz, die vermutlich durch die Narkose bei einer Schulteroperation ausgelöst wurde, sondern auch an wahnhaften Realitätsstörungen. Besonders nachts würden diese Wahnvorstellungen auftreten und aus dem vom Wesen her eigentlich freundlichen und zugewandten Karlheinz S. einen in höchstem Maße aggressiven, zu körperlicher Gewalt neigenden Menschen machen.

Wie berichtet, hatte sich Karlheinz S. wiederholt beim Pflegepersonal des Hauses Hog`n Dor über seinen schwer krebskranken Bettnachbarn beschwert. Der etwa gleichaltrige Günter B. war nachts unruhig, stöhnte und jammerte oder schlug um sich. Der Beschuldigte sei mit der Situation überfordert gewesen, befand das Gericht.

In der Nacht vor der Tat hatte er das Zimmer verwüstet und den Bettnachbarn angeschrien: „Halt endlich das Maul!“ Eine Pflegekraft, die Karlheinz S. im letzten Moment von dem bereits blau angelaufenen Günter B. wegzog, berichtete, dieser habe gerufen: „Der soll endlich die Schnauze halten.“ Im ersten Gerichtstermin hatte sich S. vehement gegen den Vorwurf einer versuchten Tötung gewehrt.

Laut Gutachter handelte S. ohne jede Einsichtsfähigkeit, als er seinem Bettnachbarn das Kissen auf das Gesicht drückte. Fragen nach der Tat hatte der Beschuldigte im Gespräch mit dem Psychiater stets abgeblockt, sodass sich nicht mehr ergründen lässt, was in dem inzwischen geistig stark verwirrten Mann vorging. Wegen seiner besonders nachts auftretenden Wahnvorstellungen sei der Beschuldigte zwar nicht für die Allgemeinheit, aber für das Personal und die Mitbewohner im Pflegeheim gefährlich.

Da er starke Kräfte mobilisieren könne, müsse er in einem Einzelzimmer untergebracht und ständig überwacht werden, forderte der Gutachter. Auch Verteidigerin Sonja Schönfeld-Meyer befürwortete die ständige Unterbringung ihres Mandanten in einer geschlossenen Psychiatrie.