Alltägliche Situation beim Einfädeln eskalierte. Angeklagter akzeptiert Geldbuße von 200 Euro

Norderstedt. Mit seinem rücksichtslosen Verhalten brachte der Norderstedter Nikad D., 42, Anfang September letzten Jahres nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, er handelte sich zugleich eine Anzeige wegen Nötigung ein, der jetzt eine Verhandlung vor dem Norderstedter Amtsgericht folgte.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ließ der Angeklagte auf der Norderstedter Ohechaussee in einem Bereich, in dem sich die zuvor in seiner Fahrtrichtung zweispurig ausgebaute Straße auf eine Spur verengt, ein links neben ihm befindliches Fahrzeug nicht auf seinen Fahrstreifen wechseln.

Obwohl an einer solchen Straßenverengung gewöhnlich gegenseitig Rücksicht genommen und nach dem sogenannten „Reißverschlussprinzip“ eingefädelt wird, man also die vom anderen Fahrstreifen kommenden Wagen passieren lässt, weigerte sich der Angeklagte, den Fahrer Thomas S., 37, auf seinen Fahrstreifen zu lassen. Wenn S. beschleunigte, beschleunigte der Angeklagte ebenfalls, wenn der andere Fahrer abbremste, um sich hinter dem Angeklagten einzufädeln, bremste dieser auch – mit der Folge, dass S. schließlich am Ende seiner Fahrspur gefährlich in den Gegenverkehr geriet.

Der Angeklagte sieht die Situation völlig anders. Fahrer Thomas S. habe beim Spurwechsel aufzupassen, um keinen anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Das habe er nicht getan. S. sei es, der sich wie ein Rowdy benommen habe. Er habe ihn mit seiner Lichthupe angeblendet und verfolgt.

Thomas S. und seine Beifahrerin Jennifer K., 30, geben im Zeugenstand zu, dass die Situation nach dem mit größter Mühe gelungenen Einfädeln eskalierte. Beide Fahrer seien in Rage geraten: Thomas S. habe nach dem mühsamen Spurwechsel voller Wut die Lichthupe betätigt, der Angeklagte daraufhin seine Nebelschlussleuchte, auch habe er einen Stinkefinger gezeigt.

Man traf sich auf einem Parkplatz, wo ein unschönes Wortgefecht ausgetragen wurde, berichten die Zeugen.

Nach dem Vorfall mit dem Spurwechsel hätten sich beide Fahrer suboptimal verhalten, resümiert Richter Jan Buchert. Fakt sei aber, dass der Angeklagte zuvor durch sein Verhalten den Zeugen S. genötigt habe. Der Richter schlägt eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße vor, wogegen sich der Angeklagte zunächst heftig wehrt. Er fahre immer vernünftig, besonders wenn er wie damals, seine beiden Kinder im Wagen habe, sein Punktekonto in Flensburg sei vollkommen leer.

Als der Staatsanwalt ihm eine mögliche härtere Strafe oder gar ein Fahrverbot im Falle einer Verurteilung in Aussicht stellt, stimmt der Angeklagte, der zurzeit versucht, als Immobilienmakler Fuß zu fassen, der Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro zu.