Kaltenkirchener kommt mit Verwarnung davon, weil er weiterhin in Rickling untergebracht bleibt

Norderstedt/Kaltenkirchen. Wie ein Kind wirkt der mit großen Augen um sich blickende Timo S., 26, im Gerichtssaal des Norderstedter Amtsgerichts. Schnell wird deutlich, dass der wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern Angeklagte tatsächlich über, wie es der Verteidiger nennt, „eingeschränkte intellektuelle Möglichkeiten“ verfügt und geistig auf dem Stand eines Kindes zu sein scheint.

Die Anklage wirft dem Kaltenkirchener, der sich inzwischen in Rickling in einer Langzeittherapie befindet, vor, sich Ende April 2012 in Kaltenkirchen an zwei verschiedenen Tagen vor Kindern entblößt und onaniert zu haben.

Timo S. räumt die Vorwürfe ein, knetet nervös einen Plastikball und erzählt in knappen Worten davon, wie er bei Gartenarbeiten für den Verein Lebenshilfe in Kaltenkirchen Kinder aus der Schule kommen sah.

Es seien in beiden Fällen Mädchen im geschätzten Alter von zehn bis zwölf Jahren gewesen, bei deren Anblick in ihm ein starker sexueller Druck entstanden sei, der sich sofort habe entladen müssen. Er habe gewusst, dass sein Verhalten nicht in Ordnung sei, aber nicht an irgendwelche Folgen gedacht, erklärt der Angeklagte.

Schon vorher, in den Jahren zwischen 2007 bis 2012, habe es mehrmals ähnliche Vorfälle gegeben. Da hätten sich Mädchen bei der Polizei beschwert, so S., der die Sonderschule nach zwölf Schuljahren ohne Abschluss verließ.

Die früheren Vorfälle blieben strafrechtlich ohne Folgen, aber nach den jetzt angeklagten Taten zeigte sich der Angeklagte selbst bei der Polizei an, was ihm Richterin Dagmar Goraj hoch anrechnet, wie sie betont. Jetzt erhält der Angeklagte anlässlich einer Langzeittherapie triebdämpfende Mittel, die ihm nach eigenen Angaben helfen, seine exhibitionistischen Neigungen unter Kontrolle zu halten. Ein psychiatrischer Gutachter attestiert dem Angeklagten eine stark verminderte Intelligenz. Er könne zwar unterscheiden, was richtig und was falsch sei, sei jedoch wegen einer reduzierten Steuerungsfähigkeit nicht in der Lage, entsprechend zu handeln. Daher sei er vermindert schuldfähig.

Timo S. wuchs mit sieben Geschwistern unter schwierigen Verhältnissen auf, wurde selbst als Kind von einem Cousin missbraucht und lebte ab seinem 16. Lebensjahr in einem Heim. Ob die von ihm missbrauchten Kinder Schäden davongetragen haben, ist nicht bekannt. Nach Aussage des Angeklagten liefen seine Opfer lachend davon – eine Reaktion, die sich laut Gutachter ein Exhibitionist in der Regel gerade nicht wünsche,.

Da der Angeklagte bereit ist, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen und weiter in Rickling untergebracht bleibt, sieht ihn die Richterin auf einem guten Weg. Der bisher nicht vorbestrafte junge Mann kommt deshalb mit einer Verwarnung davon. Eine Geldstrafe von 270 Euro wird zur Bewährung ausgesetzt und muss nur im Falle einer Straffälligkeit gezahlt werden.