26-Jähriger wegen Brandstiftung vor Gericht. Er soll kompletten Grill gegen Fenster geworfen haben

Norderstedt. Eigentlich war es ein vergnüglicher Grillabend Mitte Juli letzten Jahres auf dem Hof der Obdachlosenunterkunft am Langenharmer Weg in Norderstedt. Doch die teilnehmenden Männer tranken wahrscheinlich etwas zu viel, denn die Stimmung kippte irgendwann nach Mitternacht. Die Gespräche drehten sich um Mitbewohner Wolfgang B., 54, gegen den laut Zeugen verstärkt gehetzt wurde.

Man steigerte sich in die Wut hinein, und schließlich griff Adis N., 26, nach den Beinen des noch glühenden Standgrills, packte ihn und warf ihn gegen das Fenster des von Wolfgang B. bewohnten Zimmers. Da das Fenster auf Kipp stand, landete ein Teil der Kohle auf dem inneren Fensterbrett und dem Zimmerboden. Die Gardine begann zu glimmen und um ein Haar hätte das gesamte Zimmer in Brand gestanden. Nach einem Sachverständigengutachten wäre sogar eine Ausweitung auf das gesamte Haus möglich gewesen.

Vor dem Schöffengericht in Norderstedt, wo sich Adis N. jetzt wegen versuchter schwerer Brandstiftung verantworten musste, berichtet WolfgangB. davon, dass er sich schon schlafen gelegt hatte, als er ein Poltern am Fenster gehört und den Brand entdeckt habe. Größerer Schaden konnte dadurch glücklicherweise verhindert werden, denn B. gelang es, mit den Händen den Gardinenbrand zu löschen. Er rief die Polizei, die den Brandverursacher trotz dessen Flucht ausfindig machte.

Der Angeklagte Adis N. gibt an, stark betrunken gewesen zu sein, aber an die Tat kann er sich erinnern. Es sei ein spontaner Einfall gewesen ohne nachzudenken, behauptet der junge Mann, der nicht bemerkt haben will, dass das Fenster geöffnet war und der außerdem angeblich nicht wusste, dass sich Wolfgang B. in dem Zimmer befand. Nach übereinstimmenden Angaben – sowohl des Angeklagten als auch des Brandopfers Wolfgang B. – haben die Männer eigentlich ein gutes Verhältnis zueinander, kämen problemlos miteinander aus. Der Angeklagte hat sich am nächsten Tag bei seinem Mitbewohner entschuldigt, sodass es für Richterin Wiebke Dettmers schwierig ist, ein Motiv für die Tat zu erkennen. Er habe den Mitbewohner auf keinen Fall verletzen wollen, beteuert der Angeklagte. Obwohl der Angeklagte nicht genau darlegen kann, was er getrunken hat, wird aus seinen und den Angaben anderer Zeugen deutlich, dass alle Anwesenden ziemlich betrunken waren. Von einer verminderten Schuldfähigkeit sei auszugehen, sagt die Richterin.

Der zurzeit arbeitslose Angeklagte hat eine Stelle als Garten- und Landschaftsbauer in Aussicht und möchte dann so schnell wie möglich aus der Notunterkunft ausziehen. Im Ergebnis geht die Juristin davon aus, dass der Angeklagte nicht vorsätzlich einen Brand legen wollte. Den Tatvorwurf der versuchten Brandstiftung hält das Gericht deshalb nicht aufrecht, sondern verurteilt den Angeklagten lediglich wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die mit Bedenken, wie die Richterin betont, zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte erhält zudem die Auflage, den durch den Schwelbrand am Fensterrahmen verursachten Schaden in Höhe von 750 Euro der Stadt Norderstedt als Trägerin der Unterkunft zu ersetzen.