Angeklagter hat langes Vorstrafenregister. Gericht verurteilt ihn zu 350 Euro Geldstrafe

Bad Segeberg. Über eine Partnerbörse im Internet hatte Doris S., 57, aus Bad Segeberg Frank S. aus Hamburg Ende 2012 kennengelernt. Schon nach drei Wochen Bekanntschaft und einigen Besuchen von Frank S. in Bad Segeberg suchte das Paar eine Wohnung oder ein Haus. Frank S. gab vor, in Hamburg eine Massage- und Physiotherapie-Praxis zu betreiben. Diese stehe kurz vor einem gewinnbringenden Verkauf. Dann wolle er sich zur Ruhe setzen, so S., der außerdem von seinen Eltern angeblich ein Haus in Kitzbühel geerbt hatte und Teile an einem Hotel in Florida besaß.

Die als Bürokraft tätige Frau sollte ihre Arbeit aufgeben

Ein neues Auto habe ihr Frank S. auch kaufen wollen, berichtet Doris S. im Gerichtssaal des Segeberger Amtsgerichts. Die als Bürokraft tätige Frau versuchte der Angeklagte zu überreden, mit dem Arbeiten aufzuhören, er werde ihr den Lebensunterhalt finanzieren, versprach er vollmundig. Nach einem Wochenendbesuch Mitte Januar letzten Jahres blieb S. dann verschwunden und mit ihm der Inhalt der Geldbörse von Doris S. Es waren 65 Euro, die fehlten, als die Segebergerin am Montag nach der Abfahrt ihres Freundes einkaufen wollte.

Am Telefon habe sie ihn nicht darauf ansprechen wollen, so die Zeugin, da man sich für das nächste Wochenende verabredet habe. Doch zu einer Aussprache kam es nicht mehr, denn der Angeklagte blieb verschwunden und auch telefonisch nicht erreichbar.

Vor dem Amtsgericht in Segeberg traf sich das Paar jetzt wieder, weil die enttäuschte Doris S. eine Diebstahlsanzeige gegen Frank S. erstattet hatte. Das ehemalige Paar würdigt sich keines Blickes. Wie sich herausstellt, hat der Angeklagte das Abitur abgelegt und anschließend tatsächlich den Beruf des Physiotherapeuten erlernt. Sein Leben lief jedoch irgendwann aus dem Ruder. Der Angeklagte sammelte seit den 80er-Jahren zahlreiche Straftaten an, darunter viele Betrügereien und Diebstähle. Er saß insgesamt 40 Monate seines Lebens im Gefängnis und lebt seit einiger Zeit wegen einer Erkrankung und daraus resultierender Berufsunfähigkeit von Hartz IV.

Richterin Sabine Roggendorf glaubt der Darstellung der Zeuginnen

Er habe Doris S. wirklich gemocht und ihr Geld nicht gestohlen, behauptet der Angeklagte und versucht, der Tochter seiner damaligen Freundin die Tat in die Schuhe zu schieben. Richterin Sabine Roggendorf glaubt jedoch der Darstellung der Zeuginnen, nach der die Tochter keinen Zugang zu der Geldbörse hatte. Diese Tat passe zum Lebenslauf des Angeklagten, in dem sich bereits ähnlich Dinge abgespielt hätten, so die Richterin. Die Tatsache dass der Angeklagte plötzlich nicht mehr erreichbar gewesen sei, käme zudem einem Schuldeingeständnis gleich, meint die Juristin und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 350 Euro.