Die Stadt Norderstedt weist darauf hin, dass jedes Osterfeuer beim Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben schriftlich angemeldet werden muss.

Norderstedt. Die Informationen seien nötig, damit Polizei und Rettungsdienst wissen, wo die traditionellen Feuer brennen – so können Fehlalarmierungen vermieden werden.

Die Anmeldungen müssen per Brief formlos oder auch per E-Mail unter ordnungsamt@norderstedt.de bis Freitag, 11. April, im Rathaus beim Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (1.Stock, Zimmer 108) eingehen. Der Anzeigenvordruck und die Verordnung der Stadt über die Benutzung von Feuer und von brandgefährlichen Geräten im Freien ist auf der Internetseite der Stadt als Download unter www.norderstedt.de (Bürgerinfo – Suchbegriff Feuer machen) zu finden.

Osterfeuer werden am Ostersonnabend entzündet. „Grundsätzlich sollten am Karfreitag keine Osterfeuer abgebrannt werden, um dem ernsten Charakter dieses stillen Feiertages nicht zu widersprechen“, teilt die Stadt mit. Der Brauch der Osterfeuer stammt aus vorchristlichen Zeiten und diente dazu, den Winter zu vertreiben. Man glaubte vermutlich, dass das Feuer eine reinigende Wirkung hat und die keimende Saat vor bösen Geistern schützt. Später wurde dieser Brauch von den Christen übernommen.