Zwei Hamburger wegen Urkundenfälschung vor dem Norderstedter Amtsgericht

Norderstedt. Er wollte seinem Freund einen Gefallen tun, so begründet Matthias S., 50, aus Hamburg vor dem Norderstedter Amtsgericht sein Verhalten, das juristisch eine Urkundenfälschung darstellt.

Der Angeklagte lieh seinem Freund Jörge H., 51, der ebenfalls aus Hamburg stammt, die Nummernschilder seines Autos, damit dieser im Februar des vergangenen Jahres mit seinem abgemeldeten Mercedes in Norderstedt zum Reifenhändler fahren konnte. Beide Männer brachte diese Aktion auf die Anklagebank, wobei die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass Matthias S. die Schilder montierte und Jörge H. sie benutzte. Nun sagen beide Angeklagten vor Gericht übereinstimmend aus, dass Jörge H. seinen Freund bat, ihm die Schilder zu leihen und er sie dann selbst montierte.

Er habe den Wagen verkaufen wollen, was aber nur möglich gewesen wäre, wenn die abgefahrenen Reifen erneuert würden, erzählt der Angeklagte. Matthias S. betrieb damals eine Firma mit Schrotthandel in Norderstedt, Jörge H. arbeitete dort. Er sei nur ein kleines Stück vom Betriebsgrundstück zum Reifenhändler gefahren, also weniger als einen Kilometer, beteuert Jörge H vor dem Amtsgericht.

Pech für die Angeklagten: Um die finanziellen Verhältnisse des Schrottbetriebes stand es schlecht, sodass just an jenem Februartag der Gerichtsvollzieher dort mit einer Liste von Fahrzeugkennzeichen auftauchte, deren zugehörige Wagen er im Auftrag eines Gläubigers pfänden sollte.

Auch das Kennzeichen vom Mercedes von Matthias S. befand sich auf der Liste – und genau mit diesem Kennzeichen an seinem Wagen fuhr Jörge H. auf den Hof. Gerichtsvollzieher Tosten L. bemerkte, dass das Kennzeichen nicht zu dem Wagen gehörte. Die beiden Hamburger gaben zu, „da was gedreht zu haben mit den Kennzeichen“, woraufhin der Gerichtsvollzieher die Polizei rief.

Immerhin räumten beide Angeklagten vor Ort ein, von der Strafbarkeit ihres Handelns gewusst zu haben. Auch vor Gericht machen sie sich nicht die Mühe, etwas schönreden zu wollen. So lässt Richter Jan Buchert beide mit einer Geldstrafe davonkommen: Jörge H., der seit kurzer Zeit als kaufmännischer Angestellter arbeitet, muss 2000 Euro zahlen.

Der in Privatinsolvenz befindliche Schrotthändler Matthias S. hat einige Vorstrafen angesammelt, darunter befinden sich fünf Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er stand zur Tatzeit unter Bewährung, aber wegen des geringen Schadens und seines Geständnisses behandelt der Richter auch ihn milde: Er muss wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung 1500 Euro zahlen.