Unternehmer stand jetzt wegen Betrugsversuchs vor Gericht

Bad Segeberg. Durch einen Flyer wurde Ulrich Z., heute 88, aus Groß Rönnau auf das Teppichreinigungs-Unternehmen von Maurice B., 23, aufmerksam. Das Unternehmen warb damit, dass die Reinigung und Reparatur eines Teppichs 100 Euro kosten solle und dass man Neukunden einen Rabatt von 20 Prozent einräume. Im April 2012 beauftragte der Senior telefonisch das Trittauer Unternehmen mit der Reinigung seiner zehn Orientteppiche und eines Kaschmirseidenteppichs.

Vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg, wo sich Maurice B. aus Trittau wegen einer nach erfolgter Reinigung völlig überhöhten Forderung wegen versuchten Betrugs verantworten musste, berichtet Ulrich Z. davon, dass nach seinem Anruf bei dem Reinigungsunternehmen drei Männer mir südländischem Aussehen vor seiner Tür gestanden hätten. Die hätten dann ganz eilig die Teppiche in einen Lieferwagen geladen. Was die Reinigung kosten solle, habe er gefragt. Die Antwort: „8600 Euro.“ Dem Pensionär stockte der Atem. „Da müssen wir aber noch mal drüber reden“, habe er gesagt, aber die Männer waren schnell weg.

Er wurde nach der Rückgabe der Teppiche wochenlang mit Zahlungsaufforderungen – zuerst über 8000 Euro, dann über 5000 Euro – überzogen. Beide Parteien schalteten Anwälte ein, die aber nach einigem Hin und Her nicht mehr tätig wurden. Ein Polizist, dem Z. von der Sache erzählt hatte, nahm dann eine Anzeige wegen versuchten Betrugs auf. Der Angeklagte behauptet, man sei sich über die Zahlung von 5500 Euro schon bei der Auftragsvergabe einig geworden. Einen entsprechenden Lieferschein habe B. unterschrieben, jedoch sei dieser jetzt nicht mehr auffindbar.

Richterin Sabine Roggendorf hält dem Angeklagten vor, dass man, wie die Staatsanwaltschaft erkundet hat, eine sogar besonders gründliche Teppichreinigung einschließlich Imprägnierung für 49 Euro pro Quadratmeter erhalte. Der Angeklagte hatte für die Reinigung 89 Euro und für die Imprägnierung noch einmal 20 Euro pro Quadratmeter in Rechnung gestellt, insgesamt also 131 Euro pro Quadratmeter.

Der Angeklagte zeigt sich uneinsichtig: Das seien besonders aufwendige Reinigungsarbeiten gewesen – eine sogenannte Edelwäsche.

Die Richterin lässt sich davon nicht beeindrucken. Aus ihren Akten geht hervor, dass der Angeklagte für einen ebenfalls über 80 Jahre alten Kunden in Kiel im Januar 2012 vier Teppiche gereinigt hatte und dafür 3000 Euro verlangt hatte – ein Fall, der jedoch nicht zur Anklage kam. Es sei auffällig, dass die so mit überhöhten Forderungen überzogene Kundschaft des Angeklagten Menschen hohen Alters seien, meint die Richterin.

Die Frage, ob der Angeklagte bereit sei, auf die noch immer offene Forderung zu verzichten und im Gegenzug ohne Strafe davonzukommen, bejaht der Angeklagte.

Da der Angeklagte sein Unternehmen inzwischen aufgegeben hat, gehe von ihm keine Betrugsgefahr mehr aus, sagt die Richterin und stellt das Verfahren ein.