Die Verwaltung prüft, wo Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung befahren werden dürfen

Henstedt-Ulzburg. Das Radfahren in Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung ist seit einiger Zeit erlaubt. Die Verkehrsaufsicht vor Ort muss jedoch die Freigabe genehmigen und die Autofahrer mit einem Extraschild auf entgegenkommende Radfahrer hinweisen. In vielen Orten wird es bereits praktiziert – wie ist die Situation in Henstedt-Ulzburg? Carsten Schäfer von der Fraktion Bürger für Bürger (BfB) fragte nach.

Sieben Einbahnstraßen gibt es in Henstedt-Ulzburg. Das Befahren der Clara-Schumann-Straße aus Richtung Reumannstraße ist ungefährlich. Autofahrer werden mit einem Hinweisschild auf eventuell entgegenkommende Radfahrer aufmerksam gemacht. Für die Straßen Suhlenkamp und Nordring wird das Radfahren in entgegengesetzter Richtung nicht zugelassen, da die Straßen zu eng und zu unübersichtlich für Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Radfahrer sind. Bei der Matthias-Claudius-Straße im Ortsteil Rhen und dem kurzen Weg Am Hang in Ulzburg handelt es sich um gerade Strecken, die das Radfahren in entgegengesetzter Einbahnstraßenrichtung eigentlich möglich machen würden. Die Prüfung läuft seit Monaten. Es gibt weitere Straßen, die überprüft werden: Über die Freigabe des Kronskamp ist noch nicht das letzte Wort gesprochen, weil er in der Mitte eine scharfe Kurve aufweist. Der Beckersbergring ist eng zugeparkt.

Unterstützt wird die BfB-Fraktion in ihren Bemühungen von Rolf Jungbluth, Radtourenleiter des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Norderstedt.