Eine ganze Reihe von Vorstrafen, darunter viele wegen Körperverletzungen, hat FrankJ., 52, aus Norderstedt in seinem Leben angesammelt.

Norderstedt. Dass diese Tatsache nicht gerade für ihn spricht, weiß der jetzt erneut wegen Körperverletzung auf der Anklagebank des Norderstedter Amtsgerichts sitzende Mann. Dennoch bestreitet er den Vorwurf aus der Anklageschrift. Danach soll er im März 2013 seine damalige Freundin mit dem Fuß mehrmals getreten und ihr Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben.

Besonders schwer wiegt der Vorwurf angesichts der Tatsache, dass die Freundin des Angeklagten, SemaG., 45, damals wegen eines Kreuzbandrisses im Rollstuhl saß. Ganz bewusst soll der Angeklagte gegen das verletzte Knie getreten haben, was er bestreitet. Er sei seiner Freundin nur einmal versehentlich, wie er betont, auf den Fuß getreten, mehr nicht. Frank J. räumt allerdings ein, in den Abendstunden des besagten Tages betrunken gewesen zu sein und außer sich vor Eifersucht.

Den Grund für seine Eifersucht teilt der Angeklagte sogleich mit: Er sei im Krankenhaus gewesen, als ein Bekannter seine Freundin mit drei Hunden gesehen habe. Dabei hätten sie nur zwei gemeinsame Hunde gehabt. Der Angeklagte musste dann erfahren, dass der dritte Hund dem Ex-Freund seiner Lebensgefährtin gehörte. Er vermutete einen Seitensprung. Die Beteuerungen seiner Freundin, sie habe nur kurz auf den Hund aufgepasst, drangen nicht zu dem nach Aussage von SemaG. vor Wut rasenden Mann.

Er habe Möbel zertrümmert, mit Flaschen um sich geworfen und im Vorbeigehen leichte Schläge in ihre Richtung ausgeteilt, erzählt die jetzt in Bremen lebende Frau. Eine Nachbarin, die das blau geschlagene Gesicht der Zeugin gesehen hatte, hatte ihr geraten, den Angeklagten anzuzeigen.

Die zahlreichen Hämatome und die Verletzung am Knie hat die Zeugin mit ärztlichen Attesten dokumentiert, sodass an ihrer Darstellung für Richter Jan Buchert kein Zweifel besteht.

Der Angeklagte hatte in der Tatnacht einen Notarzt gerufen mit den Worten: „Schafft mich hier weg. Ich bin kurz davor, einen Mord zu begehen.“ Die Quittung für seine Ausraster erhält der zurzeit arbeitslose gelernte Tischler in Form einer Bewährungsstrafe von acht Monaten.