Käufer von kreiseigenen Grundstücken sollen sich für eine spätere Bebauung verpflichten, ein Drittel des jeweiligen Grundstückes für den sozialen Wohnungsbau vorzuhalten.

Kreis Segeberg. Der Antrag der Linken-Kreistagfraktion fand in den zuständigen Ausschüssen jeweils eine Mehrheit.

Der Antrag der Linken hatte sich ursprünglich auf ein großes Grundstück in Bad Segeberg bezogen.

Nachdem in der Beratungsfolge zunächst der Sozialausschuss seine politische Zustimmung erteilte, konnte das Linken-Mitglied Holger Weihe im folgenden Werkausschuss die Regelung auf alle vom Kreis künftig zu veräußernden Baugrundstücke ausweiten. Dem folgte auch der Hauptausschuss, der für die Finanzen zuständig ist. Da die Linken-Fraktion im Segeberger Kreistag in den Ausschüssen zwar über einen beratenden Sitz, jedoch selbst nicht über Stimmrecht verfügt, bedankt sich Vorsitzender Heinz-Michael Kittler bei den anderen Parteien, die dieses Vorhaben unterstützt haben.

„Wir konnten herausarbeiten, dass der Kreis in seinem ureigenen Interesse handelt, da vormals bestandene Sozialwohnungen ständig aus der Sozialbindung herausfallen und es nicht damit zusammenpasst, dass die Jobcenter und Sozialämter im Kreis Segeberg Hunderte von Bedürftigen auffordern, sich günstigeren Wohnraum zu suchen, den es bei uns im Kreis Segeberg gar nicht gibt.“