Sie wohnten erst einen halben Tag zusammen, da eskalierte ein Streit, weil einer rauchte, der Mitbewohner es sich verbat.

Norderstedt. Anfang Juli letzten Jahres war Mathias W., 53, in der Norderstedter Notunterkunft für Wohnungslose in eine Wohnung eingewiesen worden, die der 74-jährige Jörn B. schon länger bewohnte. Vor dem Amtsgericht in Norderstedt, wo sich Mathias W. jetzt wegen Körperverletzung verantworten musste, erzählt Jörn B., dass der Angeklagte nur seine Sachen in die Wohnung gestellt habe und dann erstmal verschwunden sei.

In der Nacht, als B. schon geschlafen habe, habe der Angeklagte bei seiner Rückkehr das Licht auch in dessen Schlafzimmer angeschaltet und mit einer Zigarette im Mund begonnen, seine Sachen auszupacken. B. gibt vor Gericht an, den Mitbewohner aufgefordert zu haben, die Zigarette auszumachen, sonst gäbe es Ärger.

Mit den Worten: „Den kannst du haben” habe sich der Angeklagte auf den im Bett Liegenden gestürzt und mit Fäusten auf ihn eingeschlagen bis er bewusstlos war. Das Opfer hatte sich nach eigenen Angaben später blutüberströmt im Bademantel auf die Straße geflüchtet und per Handy einen Notarzt alarmiert, der ihn in eine Klinik gebracht habe.

Hämatome am Kopf und eine leichte Hirnblutung wurden dort festgestellt. Der Angeklagte gibt zu, in der Nacht ziemlich betrunken gewesen zu sein. Dass er sich die Wohnung mit einem Nichtraucher teilen sollte, habe er gleich beanstandet. „Da war Ärger doch förmlich programmiert. Ich sehe nicht ein, dass ich zum Rauchen vor die Tür muss“, ereifert sich der inzwischen in Quickborn lebende Mann im Norderstedter Gerichtssaal. Kleinlaut räumt Mathias W. auch ein, dass er seinem Mitbewohner ein paar Schläge verpasste – behauptet aber, dieser habe zuvor versucht, ihm die Zigarette aus dem Mund zu ziehen. Der Richter glaubt der Version des Opfers.

Man einigt sich darauf, dass der Angeklagte an den inzwischen in Hamburg lebenden Jörn B., der wie er von Hartz IV lebt, 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen soll – in monatlichen Raten von 50 Euro. Wenn die Raten pünktlich gezahlt werden, soll nach Zahlung von 600 Euro die Restsumme erlassen werden. Außerdem wird der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.