Der „Fall Thormählen“ wird ein juristisches Nachspiel haben.

Henstedt-Ulzburg. Michael Gubitz, der Anwalt des früheren Henstedt-Ulzburger Bürgermeisters und Norderstedter Stadtrats, will das Urteil – Torsten Thormählen wurde vor dem Norderstedter Amtsgericht wegen Betrugs zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteil – anfechten. Er will nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung die Entscheidung treffen, ob Berufung eingelegt oder in Revision gegangen wird. Für die Berufung wäre die Kleine Strafkammer des Landgerichts Kiel zuständig, für die Revision ein Strafsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts.

Gubitz stützt seine Ansicht, das Urteil sei fehlerhaft, auf zwei Gründe. Einerseits sei weder die Nebentätigkeitsanzeige noch die damals erforderliche Genehmigung in den Personalakten zu finden. Eine Erklärung gebe es dafür nicht. Damit sei auch der genaue Inhalt der vor über sechs Jahren abgegebenen Nebentätigkeitsanzeige unbekannt. Zum anderen sei in der Urteilsbegründung offen geblieben, woraus sich die vom Gericht angenommene Pflicht ergeben solle, weitere Informationen über Nebentätigkeiten ohne jede Nachfrage mitzuteilen. „Eine solche Pflicht gibt und gab es aus Sicht der Verteidigung nicht“, schreibt Michael Gubitz. Thormählen habe eine Nebentätigkeitsanzeige abgegeben.