Eine Glosse von Fabian Schindler

Mit Gewerkschaften ist das so eine Sache. Arbeitgeber empfinden die stetigen Lohnforderungen der organisierten Arbeiterschaft nicht selten als unverfroren, maßlos und deplaziert. Die Gewerkschafter sehen Tarifverträge dagegen als notwendig an, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Das Spiel der Tarifverhandlungen, mit Streiks, Trillerpfeifen und bunten Fahnen, seit mehr als 100 Jahren prägt es die Gesellschaft. Und immer war es ein zäher Kampf der da unten gegen jene da oben. Halt, nein, weit gefehlt! Zuweilen ist es auch ein Kampf der da oben gegen die maßlose Bereicherung der da unten. So geschehen im Jahre 1757. Damals hatte der Fürsterzbischof von Köln genug davon, dass ihm die Henker auf der Nase herumtanzten und sich maßlos auf Staatskosten bereicherten. Der Oberhenker hatte etwa einen großzügigen Vorschuss in Höhe von mehr als 80 Reichsthalern und 20 Albus für seine Tätigkeit erhalten, doch der findige Folterprofi fand immer neue Vorwände, um noch mehr Geld aus dem Erzbischof herauszuquetschen.

Als die Kosten exorbitante Höhen erreichten, setzte der Fürsterzbischof am 16. Januar 1757 einen Foltertarif in Kraft, um sich vor dem gierigen Henkerpöbel zu schützen. Von jenem Tag an war akribisch notiert, was wie viel kosten durfte. Vierteilen gab es von da an für günstige vier Reichsthaler, köpfen und verbrennen gab es als Sorglos- All-in-One-Paket für fünf Reichsthaler und 26 Albus. Hängen und verbrennen kostete ab sofort nur noch vier Reichsthaler. Im Super-Sonderangebot war das einfache Köpfen, das zwei Reichsthaler und 52 Albus kostete. Und als Starter-Set gab es Daumenbrechen für 26 Albus.

Der Tarifvertrag hat die Henker indes langfristig nicht vor der Arbeitslosigkeit gerettet. Mit dem Ende des Dritten Reiches war Töten und Zerhacken plötzlich nicht mehr en Vogue – die Jobangebote blieben aus.