Der erste Verhandlungstag brachte eine Entlastung für den Ex-Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg

Norderstedt. Gegen 16 Uhr ging Torsten Thormählen hoch erhobenen Hauptes und mit einem leichten Lächeln aus dem Gerichtssaal heraus. Nach dem ersten von drei Prozesstagen ist der zunächst suspendierte und später als Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg abgewählte Ellerauer noch nicht rehabilitiert. Aber er war an diesem Tage der Gewinner.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Nebentätigkeit als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau seinen Dienstherren nicht vollumfänglich angezeigt zu haben, um dadurch der Abführungspflicht für das erhaltene Geld zu entgehen. Dadurch soll Torsten Thormählen bei der Stadt Norderstedt sowie bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg einen Schaden in erheblicher Höhe verursacht haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Beschäftigte der Kommunalbetriebe Ellerau nicht bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger angezeigt und dadurch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile vorenthalten zu haben. Am ersten Prozesstag ging es vor dem Amtsgericht Norderstedt zunächst vor allem darum, welche Nebentätigkeit der 50-jährige Ellerauer während seiner Dezernententätigkeit in Norderstedt und während seiner Bürgermeistertätigkeit in Henstedt-Ulzburg ausgeübt, wie viel er dabei verdient hat und ob er seinen Arbeitgebern die Tätigkeit angezeigt hat oder nicht.

Thormählen war Vorstand der 2006 gegründeten Kommunalbetriebe Ellerau (KBE) und bekam dafür eine Vergütung von 27.600 Euro im Jahr, als er noch Bürgermeister in Ellerau war. Als Dezernent und Stadtrat der Stadt Norderstedt erhielt Thormählen 1900 Euro – 400 Euro direkt von den KBE und 1500 Euro als selbstständiger Unternehmensberater von einer Beratungsfirma, die der Prokurist der KBE, Klaus Lange, gegründet hatte. Gerade diese Konstruktion hatte Aufsehen erregt und für Kritik gesorgt. Die Zeugenaussage des früheren Prokuristen der KBE und späteren Personalbereichsleiters der Stadt Norderstedt, Sven Werner, brachte am Montagnachmittag Licht in die Angelegenheit. „Es wurde nichts im stillen Kämmerlein abgehandelt“, sagte Werner, der jetzt für die Stadt Uetersen arbeitet. „Im Norderstedter Rathaus wurde offen damit umgegangen.“ Der Hintergrund: Thormählen hatte als Ellerauer Bürgermeister zusammen mit Lange und Werner die KBE aufgebaut. Er leitete das operative Geschäft, schloss Verträge, war viele Stunden in der Woche für die KBE im Einsatz und verantwortete einen Millionenetat. Über diese Anstalt des öffentlichen Rechts wickelte die Gemeinde Ellerau das Freibad, eine Biogasanlage, den Bauhof und andere Einrichtungen ab, um den Gemeindehaushalt zu entlasten. Auch nach der Übernahme der Ellerauer Verwaltung durch die Stadt Norderstedt und der Wahl Thormählens zum Stadtrat blieb er Vorstand der KBE, weil man in Ellerau nicht auf ihn verzichten konnte – und ein externer Berater ein Vielfaches an Kosten verschlungen hätte.

Sowohl der damalige Aufsichtsratschef der KBE, Bernd Exler, als auch Sven Werner sagten vor Gericht aus, dass Thormählen das Problem mit Norderstedts Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote besprochen habe. Nach Angaben Exlers war Thormählen als Ellerauer Bürgermeister und Kopf der KBE pro Woche etwa 60 Stunden im Einsatz. Thormählens Anwalt Michael Gubitz war nach der Aussage Exlers fassungslos: „Wenn wir diese Aussage rechtzeitig bekommen hätten, wäre mein Mandat jetzt noch Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg.“

Aussagen machten auch die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates, wobei sich alle lobend über Thormählen aussprachen. Helmut Schildt jedoch verweigerte die Aussage mit dem Hinweis, er sei der Onkel von Thormählens Ehefrau, und er habe keine Lust, seine letzten Lebensjahre in Ärger zu verbringen.

Damit der Norderstedter Stadtrat für seine KBE-Tätigkeit angemessen bezahlt werden könne, sei man auf die Idee gekommen, einen Unternehmensberatervertrag mit der eigens dafür gegründeten Beratungsfirma von Klaus Lange zu schließen. „Dieses Nebengewerbe wurde akribisch angemeldet, der Vertrag mit Klaus Lange war kein Geheimnis“, sagte Sven Werner. „Dieses Konstrukt wurde gewählt, um die Abgabepflicht für Beamte zu umgehen; in Ellerau wollte man Thormählen auf diese Weise halten.“ Ob Hans-Joachim Grote diese Aussage stützt, wird am kommenden Montag zu erfahren sein: Am dritten Prozesstag soll der Verwaltungschef vor dem Amtsgericht aussagen. Fortgesetzt wird der Prozess am Freitag, 14.März, um 9 Uhr im Saal F des Norderstedter Amtsgerichts. Aus dem Henstedt-Ulzburger Rathaus sollen keine Zeugen aussagen.

Torsten Thormählen ist zuversichtlich, dass er diesen Prozess gewinnen wird. „Ich gehe davon aus, dass der Strafbefehl am Ende des Prozesses erledigt sein wird.“