Firmen mit mindestens 20 Beschäftigten müssen Behinderte beschäftigen – oder eine Abgabe zahlen

Norderstedt. Die Agentur für Arbeit in Elmshorn erinnert alle privaten und öffentlichen Unternehmen daran, bis spätestens 31. März ihre Beschäftigtendaten für das abgelaufene Jahr 2013 zu melden. Hintergrund: Firmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Diese Maßgabe wird jährlich von der Agentur für Arbeit überprüft – wer die Quote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zwischen 115 Euro und 290 Euro pro Monat und pro nicht besetztem Arbeitsplatz zahlen, die wiederum für Integrationsmaßnahmen verwendet wird.

Die Arbeitsagentur hat die erforderlichen Formulare bereits im Januar verschickt. Die Vordrücke können online (www.rehadat-elan.de) heruntergeladen werden. Derzeit sind 920 schwerbehinderte Menschen in den Kreisen Segeberg und Pinneberg auf Arbeitssuche. Infos für Arbeitgeber unter Telefon 0800/4555520.