Ab Montag muss sich der Ex-Bürgermeister vor dem Amtsgericht in Norderstedt verantworten

Henstedt-Ulzburg. Zwei Jahre nach seiner Suspendierung muss sich der inzwischen als Bürgermeister abgewählte Torsten Thormählen vor dem Norderstedter Amtsgericht verantworten. Am Montag, 10. März, um 9 Uhr ist Auftakt des Prozesses, für den drei Verhandlungstage anberaumt sind. Am Freitag, 14. März, und am darauffolgenden Montag, 17. März, wird der Prozess fortgesetzt. Prozessbeginn ist jeweils um 9 Uhr. Nach Angaben von Sebastian Bromann, dem Sprecher des Landgerichts Kiel, sind für alle drei Prozesstage Zeugen vorgeladen.

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 10.000 Euro angeordnet, weil Thormählen in 47 Fällen für seine Einnahmen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben soll. Außerdem wurde ihm zweifacher Betrug vorgeworfen. Das Gericht ging davon aus, dass Thormählen seine Nebentätigkeit verschwiegen hat. Der in Ellerau lebende Thormählen legte Einspruch ein, der zur Folge hat, dass es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kommt. Derselbe Richter, der den Strafbefehl angeordnet hat, wird den Prozess leiten. Der Strafbefehl dient quasi als Anklageschrift, die vor Gericht bis auf die verhängten Strafen verlesen wird.

Anfang Februar 2012 begann die Staatsanwaltschaft Kiel mit den Ermittlungen gegen Torsten Thormählen, der Ende Februar 2012 von der Gemeinde suspendiert wurde. Eine Razzia des Landeskriminalamtes hatte damals für überregionales Aufsehen gesorgt. Am 22. September vergangenen Jahres wurde er von der Bevölkerung als Bürgermeister abgewählt.

Seit zwei Jahren wird die Henstedt-Ulzburger Gemeindeverwaltung von der ehrenamtlich tätigen CDU-Politikerin und stellvertretenden Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf geleitet.