Der Rechtsstreit zwischen dem Tierschutz Westerwohld und dem Zweckverband Fundtiere Segeberg-West ist beigelegt.

Henstedt-Ulzburg . Durch einen Vergleich kann der Verein das Tierheim Henstedt-Ulzburg bis zum 30. Juni weiterbetreiben. Die fristlose Kündigung, verbunden mit einer Räumungsklage, wurde ausgesetzt.

Der Tierschutzverein hat jetzt die Möglichkeit, weiterzuarbeiten, ohne damit rechnen zu müssen, kurzfristig vor die Tür gesetzt zu werden. Wegen Unstimmigkeiten zwischen der damaligen Tierheimleitung, dem Tierschutzverein und dem Zweckverband waren die bestehenden Verträge seitens des Verbandes fristlos gekündigt worden. Der Verein sollte auch das von ihm geführte Tierheim räumen. Weil der Verein nicht darauf einging, beantragte Verbandsvorsteher Hanno Krause eine Räumungsklage.

Der Verein reagierte mit einer „Mitgliederrevolte“: Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde der alte Vorstand aus dem Amt gedrängt, ein neuer gewählt. Das war schließlich die Basis, die es Verbandsvorsteher Krause erlaubte, diverse Gespräche mit dem neuen Vorstand zu führen und dem Verein bis zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten den weiteren Betrieb des Tierheims zu erlauben. Formal blieb die fristlose Kündigung aber bestehen.

In dem jetzt erfolgten gerichtlichen Vergleich wurde nach Angaben von Verbandsvorsteher Hanno Krause vereinbart, dass die Verträge am 30. Juni 2014 enden. Bis dahin führt der Verein den Betrieb des Tierheims fort.

Betrieb des Tierheims wird zum 1. Juli neu ausgeschrieben

„Ich bin sehr froh, dass nun zugunsten eines künftigen, möglichst reibungslosen Betriebes des Tierheims eine Lösung ohne langen und kostenintensiven Rechtsstreit gefunden werden konnte“, sagt Hanno Krause. Der Vergleich war Voraussetzung, um den Betrieb des Tierheims zum 1.Juli neu auszuschreiben. Der Verband bereitet derzeit die Ausschreibung vor, die in Kürze öffentlich bekannt gemacht wird. Der Tierschutz Westerwohld will sich erneut bewerben.