Politiker beschließen, dass die Zuschüsse auf 2,45 Millionen Euro im Jahr steigen

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg gibt in den nächsten Jahren mehr Geld für die Förderung von sozialen Beratungsangeboten freier Träger im gesamten Kreisgebiet aus. 15 Prozent mehr sollen die Träger vom kommenden Jahr an für ihre Aufgaben an Zuschüssen erhalten. Bisher wurden rund zwei Millionen Euro jährlich dafür ausgegeben, künftig sollen es 2,45 Millionen Euro sein. Das haben die Kreispolitiker während der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses beschlossen.

Das meiste Geld hat bisher die Suchtberatung des Landesvereins der Ambulanten und Teilstationären Suchthilfe (ATS) bekommen: 554.000 Euro wurden gezahlt, 7287 Kontakte hat es im Jahre 2012 gegeben.

Insgesamt gibt es zehn Vertragspartner, die auf den verschiedensten Gebieten aktiv sind: Erziehungsberatung, Fachberatung gegen sexuelle Gewalt, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Wohnungslosennotberatung und Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Förderungen beruhen auf gesetzlichen Verpflichtungen des Kreises oder werden von ihm als freiwillige Aufgabe im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge wahrgenommen.

Alle Beratungsleistungen sollen im kommenden Jahr neu vergeben werden

Die Laufzeit aller Verträge mit den Anbietern endet einheitlich am 31. Dezember 2014. Mit Beschluss vom 13. Februar haben der Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss die öffentliche Ausschreibung aller Beratungsleistungen für den Förderzeitraum 2015 bis 2019 beschlossen. Im Zuge der Neuvergabe wird eine Anpassung der Einzugsgebiete der Beratungsstellen an die Regionen Nord, West, Ost und Norderstedt vorgenommen. Damit sollen Beratungsleistungen an den Standorten Bad Segeberg, Bornhöved, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt sichergestellt werden. Für die Suchtberatung gibt der Kreis Segeberg künftig 928.000 Euro pro Jahr aus, für Erziehungsberatung 661.000 Euro, für Wohnungslosennotberatung 86.000 Euro, für Schuldnerberatung 486.000 Euro für sonstige Fachberatungen 109.000 Euro.

Ziel der Ausschreibung ist auch, die unterschiedlichen Beratungsarten in Beratungszentren zu bündeln. Hierdurch sollen ratsuchende Bürger die Möglichkeit haben, wohnortnahe Anlaufstellen aufsuchen zu können. An den Standorten Bad Bramstedt, Bornhöved, Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg werden zudem die sozialpädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes das örtliche Angebot vervollständigen.

Eine Ausschreibung wird demnächst auf der Homepage des Kreises Segeberg veröffentlicht.