Der 26-Jährige aus der Gemeinde Borstel hatte im Juni eine fast blinde Frau im Gebüsch missbraucht

Hardebek/Kiel. Im Prozess um die Vergewaltigung einer fast blinden Frau in Hardebek im Juni letzten Jahres hat der Angeklagte Mario E., 26, aus Borstel am ersten Verhandlungstag vor der zehnten großen Strafkammer des Kieler Landgerichts ein Geständnis abgelegt. In knappen Worten schilderte der junge Mann, wie er sein Opfer, das in der örtlichen Behinderteneinrichtung lebt, am frühen Abend erst mit seinem Wagen überholt, dann auf die Frau gewartet und sie schließlich von hinten angegriffen habe. Mit den Worten: „Ich tu dir nicht weh“, habe er Cristin S., 29, entkleidet, missbraucht, ihr danach beim Anziehen geholfen und sie zurück an die Straße gebracht, wo „ich sie weggegriffen habe“, fomulierte der Angeklagte.

„Das war Scheiße, ich kann es nicht rückgängig machen“, lauten die Worte, die der Angeklagte seinem Geständnis folgen lässt. Er bezeichnet die Tat als „Kurzschlussreaktion“ und bleibt trotz hartnäckiger Nachfragen von Richterin Hede Ingwersen-Stück und Oberstaatsanwalt Axel Bieler dabei, dass er nicht gewusst habe, dass sein Opfer fast blind sei. Den Blindenstock und die beiden Armbinden habe er nicht wahrgenommen. Laut Anklage suchte sich E. gezielt eine fast hilflose Frau als Opfer aus.

Der Angeklagte musste mit seinen Geschwistern im Schweinestall schlafen

Weiter bestreitet der Angeklagte den Vorwurf, er habe sein Opfer auf die Oberschenkel geschlagen. Auch die Schmerzensschreie des Opfers, von denen in der Anklage die Rede ist, will Mario E. nicht gehört haben. Nach seiner Darstellung hätte Cristin S. sogar jederzeit weglaufen können. Der zunächst kleinlaut auftretende Angeklagte wirkt im Verlauf der Verhandlung und Befragung zunehmend gereizt und beantwortet Fragen teilweise in aggressivem Ton mit Gegenfragen.

Wie berichtet, wuchs der Angeklagte mit seinen neun Geschwistern in ärmlichen Verhältnissen auf einem Bauernhof auf, wo er und seine Geschwister im Schweinestall schliefen.

Fragen des Staatsanwaltes nach früheren Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten unterbindet Verteidiger Florian Schiefer. Es gab neben zahlreichen Vorstrafen mindestens zwei Ermittlungsverfahren wegen sexueller Übergriffe auf junge Frauen, die jedoch nicht mit Verurteilungen endeten. Seit der Tat vom Juni 2013 sitzt der Angeklagte in Neumünster in Untersuchungshaft und war mit deren Verlängerung im Dezember 2013 mehr als einverstanden, da er sich im Gefängnis sicher fühlt vor befürchteten Racheakten.

Die Festnahme erfolgte im Juli des vergangenen Jahres auf einem Hof in Borstel, wo der Angeklagte als Helfer arbeitete. Ein am Tatort weggeworfenes Kondom mit seinen DNA-Spuren hatte ihn als Täter überführt. Während des Prozesses wird der Angeklagte von einem psychiatrischen Sachverständigen beobachtet, der bereits beim nächsten Termin am 5. März ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten vorlegen wird. In dem Folgetermin werden sich die Prozessbeteiligten auch eine Videoaufnahme der Vernehmung der Vergewaltigungsopfers Cristin S. ansehen. Der misshandelten Frau soll dadurch ein Erscheinen vor Gericht und das Wiedersehen mit ihrem Peiniger erspart werden.