Es waren zwei Bäume, die manche Gemüter in Henstedt-Ulzburg erregen: Eine Erle und eine Birke wurden offenbar vom Bauunternehmen Manke auf dem Gelände an der Pinnau-Niederung abgesägt, obwohl sie im seit Jahren rechtskräftigen Bebauungsplan als erhaltenswürdig eingestuft worden waren.

Henstedt-Ulzburg. Das haben die Gemeindepolitiker während einer gemeinsamen Exkursion in dieses Gebiet feststellen müssen.

Ob das wirklich „Baumfrevel“ ist, entscheiden die Politiker für sich, aber für die Wählergemeinschaft Bürger für Bürger (BfB) ist dieses Verhalten zumindest Anlass, über den Schutz von Bäumen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg nachzudenken.

Trotz Baumschutzsatzung zeige die Praxis, dass auch diese keinen ausreichenden Schutz für Bäume darstellt, wenn sie einer Bebauung oder einer anderen Nutzung im Wege stehen, heißt es in einer Presseerklärung der Wählergemeinschaft. „Solange eine mögliche Bestrafung weniger kostet als die bessere Ausnutzung des Grundstückes einbringt, wird sich daran wohl auch nichts ändern.“

Die BfB hat daher während ihrer Klausurtagung beschlossen, Maßnahmen gegen das „immer wiederkehrende rechtswidrige Fällen von geschützten Bäumen“ auf den Weg zu bringen. Die Wählergemeinschaft BfB denkt dabei an Maßnahmen, die eine rechtswidrige Fällung unattraktiv werden lassen und nicht im Voraus eindeutig zu kalkulieren sind. Zu so einem Maßnahmenkatalog könnte nach Ansicht der BfB die Neupflanzung eines entsprechenden Baumes an gleicher Stelle gehören.

BfB-Sprecherin Doris Dosdahl: „Wir bedauern, dass immer wieder einige wenige sich nicht an den Schutz der großen Bäume halten und somit die bestehenden Mittel offensichtlich nicht ausreichen. Nur wenn sichergestellt wird, dass der Verursacher sich durch unerlaubtes Abholzen keinen Vorteil verschaffen kann, verdient unsere Satzung den Namen Baumschutzsatzung wirklich!“