Jetzt stand Armin L. wegen Vortäuschung einer Straftat und wegen Betrugs vor Gericht

Norderstedt. Er gab mit seiner angeblichen Zivilcourage an, aber diese wurde später als Lüge entlarvt. Armin L., 31, aus Hamburg erkundigte sich Anfang November 2011 bei den Gästen einer Norderstedter Spielothek danach, wem der vor der Spielothek abgestellte Golf gehöre. Sodann teilte er der geschockten Olena P., 42, aus Norderstedt und ihrem Freund Yalcin K., 39, dass ihr Wagen gerade von zwei Männern aufgebrochen worden sei. Armin L. behauptete, die Männer überrascht und in die Flucht geschlagen zu haben.

Er sei dann aber selbst zum Raubopfer geworden, denn die Männer hätten ihm seine Bauchtasche mit 200 Euro und sein Handy entrissen. Auf dem Parkplatz der Spielothek fand Yalcin K. seinen Wagen mit aufgerissenen Türen. Gegenstände aus dem Auto lagen verstreut am Boden. L., der angeblich so heldenhaft die Einbrecher in die Flucht geschlagen hatte, erbat sich von Yalcin K. 50 Euro und deutete an, dieser stünde ja in seiner Schuld.

Yalcin K. gab dem Mann, dessen Zivilcourage er bewunderte, zehn Euro, denn mehr Geld hatte er nicht bei sich. Als die herbeigerufene Polizei keinerlei Aufbruchspuren an dem Auto entdecken konnte, flog der Schwindel auf: Armin L., der laut Zeugenaussagen nach dem angeblichen Überfall mit einem Handy telefonierte, hatte sich die ganze Geschichte nur ausgedacht. Die Quittung erhielt der angebliche Held in Form einer Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat und Betruges.

In den Gerichtssaal des Norderstedter Amtsgerichts wird der Angeklagte in Handschellen geführt. Er sitzt zurzeit wegen zahlreicher Straftaten, darunter mehrere Raubüberfälle, in Billwerder im Gefängnis. Die Entlassung nach einem Jahr abgesessener Freiheitsstrafe steht in wenigen Tagen bevor, aber unter der Auflage, dass sich der rauschgiftabhängige Iraner für sechs Monate in eine stationäre Therapie begibt. Der Angeklagte kann sich an die zur Verhandlung anstehenden Taten nach eigenen Angaben nicht recht erinnern. Sein Handy sei damals nicht weggekommen, gibt er zu. So wie er damals drauf gewesen sei, ständig von Medikamenten und Cannabis bedröhnt, wird sich das Geschehen wohl so, wie in der Anklage beschrieben, abgespielt haben, sagt er. Er wolle sein Leben jetzt ändern, erklärt der seit Jahren drogenabhängige Angeklagte, der nie eine Ausbildung beendete und immer nur von Gelegenheitsjobs oder Hartz IV lebte. Er habe eine feste Freundin und ein zehn Monate altes Baby.

Richter Jan Buchert berücksichtigt diese positive Wendung. Zuletzt wurde der Iraner im Mai 2013 wegen schwerer Körperverletzung von einem Hamburger Gericht zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Damals hatte er einem Mitpatienten einer Therapieeinrichtung eine Flasche so brutal ins Gesicht gerammt, dass dieser sich das Jochbein brach. Die damals verhängte Geldstrafe wird in das Urteil einbezogen: 570 Euro Geldstrafe muss der Angeklagte insgesamt zahlen.