Ehemaliger Norderstedter Gastwirt verursacht Unfall im betrunkenen Zustand – ohne Führerschein

Norderstedt. Innerhalb weniger Stunden unternahm Nikolaus T., 33, aus Norderstedt Anfang Februar 2012 einen Streifzug quer durch große Teile des Strafgesetzbuches: Erst soll sich der Grieche aus der Jacke seiner damaligen Freundin deren Autoschlüssel genommen haben und soll ohne ihr Einverständnis und ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, durch die Gegend gefahren sein. Gegen 4 Uhr morgens des nächsten Tages wurde T. von der Polizei in einer Diskothek in Henstedt-Ulzburg mit zwei Promille Alkohol im Blut aufgegriffen. Er soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft den Wagen der Freundin betrunken zu der Diskothek gesteuert und ein geparktes Auto gerammt haben. Auch eine anschließende Fahrerflucht wird dem Angeklagten vor dem Norderstedter Amtsgericht vorgeworfen.

Der Gastwirt, dessen Imbiss in Norderstedt vor zwei Jahren abbrannte, kann sich angeblich kaum an die verhängnisvolle Nacht erinnern, aber dass er nicht gefahren ist, will er mit Sicherheit wissen. Tatsächlich befanden sich im Wagen, der – wie Zeugen beobachteten – den geparkten BMW vor der Diskothek gerammt hatte, zwei weitere Männer. Einer dieser Bekannten habe den Wagen gesteuert, behauptet der Angeklagte.

Konstantinus C., 34, war einer der Mitinsassen und hatte gegenüber der Polizei behauptet, er habe den Wagen gesteuert. Vor Gericht gibt der Zeuge an, nach dem Unfall schnell auf den Fahrersitz gerutscht zu sein, um vorzutäuschen, er sei gefahren. Zwar hatte der Zeuge selbst erhebliche Alkoholmengen getankt, meinte aber, da er wenigstens einen Führerschein besaß, würde ihn die Härte des Gesetzes nicht ganz so hart treffen wie den Angeklagten Nikolaus T.

Da ein Türsteher der Diskothek den Unfall beobachtete und den Angeklagten eindeutig als Fahrer erkannte, der Angeklagte auch nach dem Unfall seine Freundin anrief und gestand, einen Unfall gebaut zu haben, nützt ein Abstreiten hinsichtlich der Trunkenheitsfahrt nichts. Da der Norderstedter seinen Bekannten fälschlicherweise dieser Taten bezichtigte, geht zusätzlich die Straftat einer falschen Verdächtigung auf sein Konto. Mehrere Zeugen berichten aber davon, dass die Wageninsassen die Autoschlüssel bereitwillig dem Türsteher der Diskothek übergaben und auf die Polizei warteten. Daher ist die Anklage wegen einer Fahrerflucht hinfällig. Auch ein unbefugtes Benutzen des Fahrzeuges bestätigt sich für Richter Jan Buchert nicht.

Den Schaden am BMW in Höhe von 2900 Euro beglich die Versicherung. Unter Einbeziehung eines Strafbefehls über 600 Euro vom November 2012 – damals hatte der Angeklagte das Auto seiner Ex-Freundin zerkratzt – wird der zurzeit als Kellner arbeitende Mann zu einer Gesamtgeldstrafe von 1275 Euro verurteilt. Außerdem verhängt der Richter eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren.