Die Härtefallkommission wird sich vermutlich im April mit Familie Hakopjan aus Nahe beschäftigen

Nahe. Es dürfte zwei Monate dauern, bis Gewissheit bestehen wird im Fall von Familie Hakopjan aus Nahe. Wie berichtet, hatte nur ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Schleswig die Abschiebung der Eltern sowie ihrer drei Söhne nach Armenien verhindert. Mehrfach hatten Behörden und Gerichte befunden, dass kein humanitäres Bleiberecht bestehe. Erschwerend kam hinzu, dass der Vater bei der Einreise 2001 einen falschen Namen angegeben hatte. Andererseits, so argumentieren die Familie, ihr Anwalt sowie Freunde und Bekannte, seien die Hakopjans integriert, die Kinder in Deutschland geboren und sozialisiert.

Mittlerweile wurde die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein eingeschaltet. Dieses Gremium existiert in seiner heutigen Form seit 2005 im Innenministerium, Vorsitzender ist Norbert Scharbach, Leiter der Abteilung für Ausländer- und Integrationsangelegenheiten. Auf Grundlage von Berichten aus Schulen, aus dem Umfeld der Familie und von Behörden, aber auch des Aufenthaltsgesetzes, prüfen die Mitglieder der Kommission, ob persönliche oder humanitäre Gründe gegen eine Ausweisung sprechen. Anschließend könnte ein Härtefallersuchen an Innenminister Andreas Breitner (SPD) gestellt werden. Und nur wenn dieser der Empfehlung folgt, dürfen die Hakopjans in Deutschland bleiben. Ob der Bescheid positiv oder negativ ist – Rechtsmittel können dann nicht mehr eingelegt werden.

Die nächste Sitzung der Kommission ist für den 25. Februar vorgesehen. Wie aus dem Innenministerium zu hören ist, ist aber die Zeit bis dahin wahrscheinlich zu knapp, um alle Unterlagen zu sichten. Vermutlich wird sich die Kommission daher erst am 8. April mit Familie Hakopjan beschäftigen.

In Nahe ist die Anteilnahme weiterhin groß. Auch Katja Rathje-Hoffmann, CDU-Landtagsabgeordnete aus der Gemeinde, votiert für ein Bleiberecht. „Ich kenne die Familie bereits aus meiner Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte. Ich bin froh, dass die Härtefallkommission eingeschaltet wurde. Sie fokussiert sich auf das Schicksal der Kinder.“

Möglich ist, dass die Kinder ein dauerhaftes Bleiberecht vorerst bis zum 18. Lebensjahr erhalten, die Eltern hingegen weiterhin nur geduldet werden. Hierfür gibt es Beispiele – etwa aus Stockelsdorf (Kreis Ostholstein). Dort erhielt 2011 eine armenische Familie ein Bleiberecht, bis der damals 14 Jahre alte Sohn volljährig sein würde.

Eine Onlinepetition, die sich für die Hakopjans einsetzt, hat bereits 5000 Unterzeichner gefunden. Auch beim TSV Nahe sowie am Norderstedter Lise-Meitner-Gymnasium werden Unterschriften gesammelt.