Auch wegen angeblicher Naziparolen musste sich der Norderstedter jetzt vor Gericht verantworten

Norderstedt. Seit drei Jahren wohnt Frank B., 49, in Norderstedt im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses, in dem ansonsten hauptsächlich alleinstehende Menschen leben.

Die Nachbarn berichten davon, dass B. zunächst freundlich und ruhig in Erscheinung trat. Seit dem Jahre 2012 gab es dann vermehrt Phasen, in denen aus der Wohnung des Mannes lautes Geschrei ertönte. Eine Nachbarin hatte den Eindruck, es sei eine Frau in der Wohnung von Frank B., die er mit gemeinsten Schimpfwörtern belegte und die Hilfe brauchte.

Dem war jedoch nicht so: B. befand sich allein in seiner Wohnung und beschimpfte eine nicht vorhandene Person mit üblen Ausdrücken. Auch knallte er oft in aggressivster Weise die Türen oder verrückte Möbel – Krach, der die Nachbarn auch zu nächtlicher Stunde nicht zur Ruhe kommen ließ.

Nach einem Vorfall im Januar 2013 war für Nachbarin Ursel S., 72, das Maß voll: B. hatte die in der Wohnung unter ihm wohnende Frau laut hörbar als „Schlampe“ bezeichnet und gedroht, sie umzubringen. Er schrie außerdem nicht zum ersten Mal Naziparolen wie „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“. Ursel S. erstattete Strafanzeige, und Frank B. musste sich jetzt wegen Beleidigung, Bedrohung und der Verwendung verfassungswidriger Symbole vor dem Amtsgericht in Norderstedt verantworten.

Das sei alles nicht wahr, so lautet der Kommentar des Angeklagten zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Er sei Fußballfan, habe aber mit Nazis nichts am Hut. Die Frage von Richter Jan Buchert, ob er ein Alkohol- oder psychisches Problem habe, verneint der Angeklagte.

Drei Nachbarinnen des Angeklagten werden als Zeuginnen befragt und schildern ihre Ängste im Treppenhaus, wenn der Angeklagte laut schreiend und fluchend in seiner Wohnung getobt habe. Das sei bis auf die Straße zu hören gewesen, so die Frauen, von denen eine inzwischen aus dem Haus auszog, weil sie sich dort nicht mehr wohl fühlte. Während der Zeugenaussagen schüttelt der Angeklagte immer wieder wie ungläubig den Kopf.

Das sei eine Verschwörung, meint Frank B., während die Zeuginnen übereinstimmend der Ansicht sind, der Angeklagte, der bei seinen Ausdrücken stets alkoholisiert sei, brauche dringend Hilfe. So sieht es auch Richter Jan Buchert, der dem Angeklagten auf den Kopf zusagt, dass er dessen Verschwörungstheorie nicht teile.

Da der Angeklagte nicht vorbestraft sei, schlägt der Jurist vor, das Verfahren einzustellen mit der Auflage, dass sich der Norderstedter mindestens fünfmal zu Gesprächen in die Suchtberatung begeben müsse, damit im Haus wieder Frieden einkehre.

Nach Beratung mit seinem Verteidiger stimmt der Angeklagte diesem Vorschlag zu.