Nun wird ein Arzt prüfen, ob die 76-Jährige noch fahrtüchtig ist

Norderstedt. „Ich habe nichts bemerkt“, beteuert Gerda K., 76, aus Norderstedt nach Verlesung der Anklage vor dem Amtsgericht in Norderstedt. Vorgeworfen wird der Rentnerin, dass sie im Januar 2013 um die Mittagszeit auf dem Parkplatz des Rewe-Supermarktes in Norderstedt beim Rückwärtsausparken mit ihrem Ford Fiesta gegen die Fahrertür eines Peugeot krachte und einfach weiterfuhr. Am Peugeot entstand ein Schaden von mehr als 2000 Euro.

Kaum war die Norderstedterin zu Hause, da erschien die Polizei und stellte fest, dass Beschädigungen am Heck ihres Wagens exakt zu der eingebeulten Peugeot-Tür passten. Ein Zeuge hatte das missglückte Ausparkmanöver beobachtet und die Ordnungshüter benachrichtigt. Ein Abstreiten ist also sinnlos, aber die Angeklagte wehrt sich nachdrücklich gegen den Vorwurf, einfach weggefahren zu sein, obwohl sie den Unfall bemerkt habe.

Auf Nachfragen von Richter Jan Buchert räumt die Seniorin dann doch ein, einen Rumms gehört zu haben. Warum sie nicht nachgesehen habe, kann die Angeklagte nicht erklären. Die vorsichtige Anfrage des Richters, ob sie nicht vielleicht freiwillig auf ihren Führerschein verzichten wolle, stößt bei der Angeklagten auf vehemente Ablehnung. Sie fahre schließlich seit 50 Jahren unfallfrei und habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen, erklärt die 76-Jährige, die entrüstet ist über den Vorschlag des Richters. Sie will ihren Führerschein unbedingt wiederhaben.

Bei der Eigentümerin des Peugeot hat sich die Angeklagte entschuldigt, den Schaden beglich ihre Versicherung. Der Richter macht deshalb einen Vorschlag, mit dem sich alle Beteiligten anfreunden können: Das Verfahren soll vorläufig eingestellt werden und die Angeklagte sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die klären soll, ob sie in der Lage ist, sicher ein Auto zu steuern.

Nach Vorlage eines entsprechenden Attests wird die Rentnerin den Führerschein zurückerhalten. Für den Fall, dass das ärztliche Gutachten negativ ausfällt, muss sich die Angeklagte verpflichten, ihren schriftlichen Verzicht auf den Führerschein zu erklären. Damit ist die Angeklagte einverstanden, ebenso mit der weiteren Auflage, 500 Euro an das Norderstedter Frauenhaus zu zahlen.