Warum sind Hunde auf den Norderstedter Wochenmärkten verboten? Das fragt unser Leser Curt Dabbert.

Norderstedt. „Es ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, Hunde auf die Wochenmärkte mitzunehmen“, sagt Rüdiger Müller-Baran, Leiter des städtischen Ordnungsamtes. Eine Ausnahme gelte für Blindenhunde. Die Markthändler seien verpflichtet, Schilder aufzustellen, die auf das Hundeverbot hinweisen. „Und natürlich halten wir uns auch daran“, sagt Reinhard Schümann, Geschäftsführender Gesellschafter der Norderstedter Wochenmärkte. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass einzelne Marktbesucher ihre Hunde nicht angeleint hatten, die Tiere hätten am Obst geschnuppert und an die Planen gepinkelt. Insofern sei das Verbot sinnvoll.

Allerdings sehen sich die Händler nicht als Kontrolleure, die das Hundeverbot durchsetzen. „Wir wollen ja unsere Kunden nicht verärgern“, sagt Schümann. Denn der Blick auf die Märkte zeigt: Nicht alle halten sich an das Verbot. Immer wieder sind Marktbesucher zu sehen, die ihre Hunde dabei haben, allerdings an der Leine.

Und der Markt am Herold-Center sei eine Durchgangsstation, die Bürger gehen mit ihren Tieren übers Gelände in den Park. Fazit: Der Pflicht ist genüge getan – und obwohl die Praxis nicht immer den Vorschriften entspricht, funktioniert der Marktbetrieb, auch mit gelegentlichen Hundebesuchen.

Insofern hat Schümann Recht: „Man sollte das Thema nicht unnötig aufbauschen.“