Wiederholungstäter muss nun für acht Monate ins Gefängnis

Norderstedt. Eigentlich stammt Frank B., 36, aus dem Ruhrgebiet – und wohnt mittlerweile auch wieder in Dortmund. Der Liebe wegen war der seit Jahren von staatlicher Hilfe lebende Mann 2011 in den hohen Norden gezogen und lebte hier mit seiner Freundin zeitweise in Kaltenkirchen.

Als die Beziehung abgekühlt und B. bereits wieder in eine eigene Wohnung gezogen war, soll er für den Monat März 2012 beim Jobcenter in Kaltenkirchen zu Unrecht Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von 220,90 Euro doppelt kassiert haben. Nicht zum ersten Mal in seinem Leben sitzt der Dortmunder deshalb wegen Betruges auf der Anklagebank – dieses Mal vor dem Amtsgericht in Norderstedt.

Anfang März 2012 hatte sich der Angeklagte, der die Schule ohne Abschluss verließ, beim Jobcenter darüber beschwert, dass sein monatlicher Scheck noch nicht in der Post sei. Beim Jobcenter erhielt der Angeklagte daraufhin die 220,90 Euro in bar ausgezahlt, wobei er seinen Ausweis vorlegte und eine Erklärung unterschrieb, nach der er bei Auftauchen des Schecks diesen sofort beim Amt abgeben werde.

Wenig später stellten Mitarbeiter des Jobcenters nicht nur fest, dass der Scheck an die Adresse des Angeklagten geschickt worden war. Er war auch bei der Postbank, ebenfalls unter Vorlage des Ausweises des Angeklagten eingelöst worden.

Das sei nicht seine Unterschrift auf der Empfangsbestätigung, behauptet der Angeklagte. Er verdächtigt seine damalige Lebensgefährtin, mit seinem Ausweis den Scheck eingelöst zu haben. Der Ausweis sei damals für einige Zeit verschwunden gewesen. Richter Jan Buchert hält dem Angeklagten den Inhalt seiner damaligen, bei der Polizei getätigten Aussage vor. Niemand habe Zugang zu seiner Wohnung oder seinem Ausweis, hatte der Angeklagte damals zu Protokoll gegeben. Die Lebensgefährtin hatte außerdem, wie beim Arbeitsamt vermerkt, beantragt, das die Sozialhilfe getrennt ausgezahlt wird.

Im Vorstrafenregister des Angeklagten, der eine Lehre zum Landschaftsbauer abbrach und seit 1995 nur gelegentlich jobbt, reiht sich ein Betrugsdelikt an das nächste. Frank B. verbrachte bereits mehrere Monate im Gefängnis, zur Tatzeit stand er unter Bewährung. Nicht zuletzt deshalb zeigt der Richter Härte: Er schickt den Angeklagten für acht Monate ohne Bewährung ins Gefängnis.