Das Norderstedter Ordnungsamt möchte, dass die Bürger unbeschwert und unverletzt Silvester feiern.

Norderstedt. Deswegen weisen sie auf Verhaltensregeln und Vorschriften beim Abbrennen von Feuerwerk hin. Kracher, Böller und Raketen gehören nicht in Kinderhände! Silvesterfeuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Zu reetgedeckten Häusern muss wegen der Brandgefahr ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern eingehalten werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Pflegeheimen ist es generell verboten, Böller oder Raketen zu zünden.

Die Behörde warnt vor selbst gebauten Böllern sowie illegal importiertem Feuerwerk. Wer das neue Jahr laut und bunt begrüßen will, sollte nur geprüfte Pyrotechnik verwenden, die das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) trägt und nur im Freien böllern.