Staatsanwaltschaft weist Anzeigen gegen Bramstedter Grünen-Politiker zurück

Bad Bramstedt. Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Bramstedter Grünen-Politiker Gilbert Sieckmann-Joucken und der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist vorbei, noch bevor sie richtig begonnen hat. Die Staatsanwaltschaft in Kiel hat Anzeigen des AfD-Landesverbandes und des Vorstandsmitglieds Karin Kaiser gegen den Stadtverordneten zurückgewiesen. Der AfD-Landesverband hatte Strafantrag wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gestellt. Jetzt wundert sich Kaiser, dass die Staatsanwaltschaft abgewunken hat. Sie fragt sich: „Wo bleibt da die Rechtsstaatlichkeit?“

Die Attacke Sieckmann-Jouckens im sozialen Netzwerk Facebook hatte es tatsächlich in sich. Im beginnenden Bundestagswahlkampf bezeichnete er am 18. Juli 2013 AfD-Mitglieder als „rechtskonservative Pseudochristen, Nazis, Spinner, Verschwörungstheoretiker und zweitklassige Professoren“. Außerdem polterte der Grüne: „Diese rechtslastige, monothematische Populistenpartei mit mehr als unseriösem Personal versucht, die gering gebildete Bevölkerung mit unbegründeten Ängsten und Lügen zu ködern.“

Auch nach heftigen Reaktionen der Partei sah der promovierte Politikwissenschaftler keinen Grund, sich von diesen Attacken zu distanzieren. Darauf hin folgten die Anzeigen.

Doch die Staatsanwaltschaft verschickte nach mehreren Monaten Einstellungsbescheide. „Wir sehen keine Anhaltspunkte für eine Straftat“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Kiel, Birgit Heß. „Das Verfahren wird eingestellt.“ Bei ihrer Entscheidung haben sich die Kieler Staatsanwälte auf einige höchstrichterliche Urteile gestützt, die klar zwischen verbalen Attacke in der Politik und in anderen Bereichen unterscheiden. In diesem Fall – so die Juristen – habe Sieckmann-Joucken „berechtigte Interessen“ wahrgenommen, weil er sich an der politischen Meinungsbildung beteiligt habe.

Und dabei darf es auch zur Sache gehen, meinen die Staatsanwälte. Sie sagen, dass auch „starke Formulierungen“ hinzunehmen sind. Dabei sei stets zu beachten, ob eine Partei oder eine Person gemeint sei. Sieckmann-Joucken hatte es stets vermieden, AfD-Mitglieder mit Namen zu nennen.

Nach dieser Entscheidung der Justiz spricht Karin Kaiser vom „großen Wundern“ in Kiel. Sie ist stellvertretende Schatzmeisterin im Landesverband und hat Sieckmann-Jouckens Attacke offenbar persönlich genommen. In der Überschrift ihrer Pressemitteilung steht die Zeile „AfD-Professorin darf ungestraft als Nazi, Spinner und zweitklassig beschimpft werden“. Weiter schrieb sie: „Sind die AfDler Menschen zweiter Klasse, die man ungestraft beschimpfen und in ihrer Ehre verletzen kann?“

Sie müsse annehmen, dass Bürger in Deutschland schutzlos der Willkür anderer Menschen ausgesetzt sein können. „Ich vertrete daher die Auffassung, dass die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland nicht mehr gewährleistet ist“, schreibt die Wirtschaftswissenschaftlerin. „Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb ich in die AfD eingetreten bin und weshalb ich auch im Europawahlkampf 2014 kandidiere.“

Sieckmann-Joucken hatte seit dem Streit im Juli nichts mehr von der AfD gehört. Auch die Staatsanwaltschaft habe sich bei ihm nie gemeldet, sagt der Bramstedter. Inhaltlich fühle er sich durch die politische Entwicklung innerhalb der AfD in den vergangenen Monaten bestätigt. Daher habe er von seinen Äußerungen im Sommer nichts zurückzunehmen. „Vielleicht würde ich mich heute für eine andere Wortwahl entscheiden“, sagt er. „Das war ein bisschen zu heftig.“