Etwa 1000 Unternehmen, die in der Kreisstadt Bad Segeberg ansässig sind und vom Tourismus leben, werden zur Kasse gebeten

Bad Segeberg. Dass die Stadt Bad Segeberg ab dem 1. Januar 2014 eine Fremdenverkehrsabgabe erheben wird, steht fest, seitdem die zuständige Stadtvertretung die entsprechende Satzung Ende August mit deutlicher Mehrheit beschlossen hatte. Die jährlichen Ausgaben für Tourismuswerbung und Tourismusinfrastruktur – ein Betrag von rund 300.000 Euro – sollen demnach zu 70 Prozent auf diejenigen Unternehmen umgelegt werden, die unmittelbar vom Tourismus profitieren. Dies betrifft Hotels, Restaurants, Imbisse, den Einzelhandel, aber auch Ärzte und Handwerker. Insgesamt sind es knapp 1000 potenzielle Zahler.

Hierfür sollten die Unternehmen bis Ende dieses Jahres ihren Umsatz aus dem Jahr 2012 gemeldet haben. Hierauf fußt die Berechnung der Abgabe, andernfalls wird diese geschätzt. „Je mehr Selbstständige unserem Aufruf folgen, desto gerechter können wir die Lasten verteilen“, erklärt Dieter Schönfeld (SPD), Bürgermeister von Bad Segeberg.

Die Stadt zählt künftig zu den 100 Kommunen in Schleswig-Holstein, die derartige Gebühren erhebt. Für Bad Segeberg ist die anfangs unpopuläre Maßnahme eine Möglichkeit, eine neue Einnahmequelle abzuschöpfen. Angesichts der eigenen hohen Verschuldung erhält die Kreisstadt jährlich eine Konsolidierungshilfe in Millionenhöhe vom Land Schleswig-Holstein, muss aber auch eigene Anstrengungen nachweisen, wie die finanzielle Situation verbessert werden kann.

Kleinere Betriebe sind von der Beitragspflicht ausgenommen

Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises empfiehlt den ansässigen Unternehmen, die geforderten Umsatzzahlen bis Jahresende einzureichen. „In einem Gespräch mit dem Bürgermeister haben wir uns davon überzeugt, dass die zusätzliche Belastung für die Unternehmen und Freiberufler in einem überschaubaren Rahmen bleibt. Sie sollte akzeptiert werden, um die Zukunftsfähigkeit der Stadt Bad Segeberg zu gewährleisten“, so Geschäftsführer Ulrich Graumann. Zudem könne jeder Zahler seine Abgaben auf die Gewerbesteuer anrechnen.

Viele kleine Betriebe in der Stadt sind indes von der Beitragspflicht ausgenommen. „Abgabebeiträge unter fünf Euro werden wir nicht erheben“, betont Segebergs Bürgermeister Schönfeld. Generell leisten die Unternehmen jeweils Vorauszahlungen, die dann wiederum nachträglich mit den tatsächlichen Umsätzen der Firmen abgeglichen werden.