Kaltenkirchen bekommt nach vielen Jahren wieder eine Baumschutzsatzung.

Kaltenkirchen. Gegen die Stimmen der CDU setzten die anderen Fraktionen das neue Regelwerk durch, das auf neuen gesetzlichen Grundlagen beruht. Ziel ist es, den Erhalt der geschützten Bäume langfristig zu sichern.

Geschützt sind Knicks und Bäume, die einen Stammdurchmesser von 100 Zentimetern oder mehr haben. Die Satzung verbietet ausdrücklich Beschädigungen oder das Abtrennen von Pflanzenteilen sowie die Versiegelung des Bodens oberhalb der Wurzel mit Beton oder ähnlichen Materialien. Erlaubt ist lediglich fachgerechte Pflege. Befreiungen von den Vorschriften sind nur bei einem öffentlichen Interesse oder bei einem unzumutbaren Zustand zulässig. Dafür ist eine Genehmigung notwendig.

Nicht geschützt sind laut der neuen Satzung Bäume wie Birken, Kiefern oder Pappeln.