Ehepaar aus Brandenburg wegen Betruges verurteilt

Bad Segeberg. Es war eine Tat, die der Staatsanwalt als äußerst skrupellos bezeichnete. Ebenso wie Richterin Sabine Roggendorf kam er in der Strafverhandlung vor dem Segeberger Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass die in der Anklageschrift gegen das Ehepaar Ingo N., 47,und Bianka N., 33, aus Lübben in Brandenburg erhobenen Vorwürfe den Tatsachen entsprechen.

Danach stahl Ingo N. aus der Wohnung des fast blinden Rentners Karl-Heinz S., 72, in Wahlstedt Anfang September 2012 dessen Portemonnaie mit Ausweis, Krankenkassenkarte und EC-Karte sowie die Ersatzschlüssel zur Wohnung. Am Abend desselben Tages hob Bianka N., wie die Bilder einer Überwachungskamera belegen, 400 Euro vom Konto des Rentners ab.

Der Angeklagte wollte eigentlich die Fernbedienung des Rentners reparieren

Das Ehepaar, das sein Alkoholproblem zu Verhandlungsbeginn einräumte, bestritt die Taten vor Gericht. Ingo N. gab zwar zu, an jenem Tag mit einem Bekannten in der Wohnung des Rentners gewesen zu sein. Damals habe er noch in dem Gebäudekomplex in Wahlstedt gewohnt und bei dem fast blinden Nachbarn die Fernbedienung repariert und Bier getrunken. Später sei dann der Bekannte mit der EC-Karte und der zugehörigen Geheimnummer zu ihnen in die Wohnung gekommen. Die Angeklagte Bianka N. sei beauftragt worden, Geld vom Automaten zu holen.

Warum das denn nicht der Bekannte Hans-Otto Z., 44, selbst habe tun können, will die Richterin wissen, und ob sie nicht bemerkt habe, dass die EC-Karte auf den Namen des Rentners Karl-Heinz S. ausgestellt sei. Für beide Fragen hält die Angeklagte Erklärungen bereit: Z. sei an dem Abend zu betrunken gewesen, um den Bankautomaten zu bedienen. Sie könne mit ihrem Förderabschluss kaum lesen und habe deshalb nicht bemerkt, welcher Name auf der EC-Karte gestanden habe. Dieses Kartenhaus aus Lügen fällt in sich zusammen, als Hans-Otto Z., ebenfalls ein Wohnungsnachbar des bestohlenen Opfers aus Wahlstedt, seine Aussage macht. Obwohl er sich selbst belastet, erzählt Z., dass er es gewesen sei, der den Wohnungsschlüssel an sich genommen habe.

Da er bereits früher einmal für den Nachbarn von dessen Konto Geld abgeholt habe, habe er dessen PIN-Nummer gekannt. Am Abend hätten sich das Ehepaar N. und Hans-Otto Z. getroffen. Der Angeklagte Ingo N. sei mit dem Wohnungsschlüssel in die Wohnung des Rentners gegangen und habe dessen Portemonnaie aus der im Flur hängenden Jacke geholt. Dann hätten die Männer Bianka N. zum Geldholen geschickt und das Geld für Getränke ausgegeben, beziehungsweise den Rest aufgeteilt. Die Papiere wurden in einem Müllkorb entsorgt. Diese Version hält die Richterin vor allem deshalb für absolut glaubhaft, weil der Zeuge nicht davor zurückschreckte sich selbst derart zu belasten.

Der vielfach, vor allem wegen Kraftfahrzeugdiebstählen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte Ingo N. saß bereits mehr als 19 Jahre seines Lebens im Gefängnis.

Die beiden Täter kommen mit einer Bewährungsstrafe davon

Die Richterin lässt den zurzeit arbeitslosen Baumaschinenführer, wie sie sagt, mit Bedenken, noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, ebenso wie seine Ehefrau Bianka, die nur eine Vorstrafe wegen Betruges in Form eines Einkaufs mit ungedeckter EC-Karte in ihrem Vorstrafenregister stehen hat.

Bianka N., ebenfalls arbeitslos, wird wegen Computerbetruges zu drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ihr Mann Ingo zu sechs Monaten. Beide erhalten eine Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem müssen beide Eheleute je 250 Euro an ihr Opfer Heinz S. zahlen.