Auf der neuen, 6500 Quadratmeter großen Verkaufsfläche sind bis zu 5400 Quadratmeter für das Möbel- und Einrichtungshaus sowie maximal 1100 Quadratmeter für das Modehaus zulässig.
(tz)
Auf der neuen, 6500 Quadratmeter großen Verkaufsfläche sind bis zu 5400 Quadratmeter für das Möbel- und Einrichtungshaus sowie maximal 1100 Quadratmeter für das Modehaus zulässig.
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