Wegen Nötigung und Beleidigung musste sich jetzt Reinhold N. vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg verantworten. Der 59-Jährige hatte der Tochter seiner Nachbarin in Wahlstedt dabei geholfen, deren Wohnung auszuräumen.

Bad Segeberg. Dafür hatte die Nachbarin dem Mann 250 Euro als Entlohnung versprochen. Doch N. erhielt das Geld nie, seine „Schuldnerin“ war unbekannt verzogen. Enttäuscht und wütend verfasste N. eine Karte mit der Drohung, wenn nicht gezahlt würde, würden Mutter und Tochter sterben. Die Karte steckte er Anfang Dezember 2011 in den Briefkasten von Ingrid M. Nachdem in der Folgezeit kein Geld floss, nannte N. seine Nachbarin bei einer Begegnung eine „alte Kuh“, was eine Anzeige zur Folge hatte.

Vor Gericht gibt der Angeklagte zu, dass sein Handeln nicht unbedingt der feinen Art entsprach. Besonders bedauert er, dass er die Mutter bedrohte und beschimpfte, obwohl diese eigentlich die falsche Adressatin war.

Richterin Sabine Roggendorf hatte nach eigenen Angaben überlegt, das Verfahren einzustellen. Ein anwaltlicher Brief lässt sie zögern: Der Rechtsbeistand der Nachbarin Ingrid M. teilte nämlich dem Gericht mit, dass es zu weiteren Übergriffen gekommen sei. Der Angeklagte soll an ihr Fenster geklopft und sie als „alte Ziege“ beschimpft haben.

Der Angeklagte bestreitet das und verspricht hoch und heilig, sich in Zukunft zurückzuhalten und solche Drohungen und Beleidigungen zu unterlassen. Das Verfahren gegen den Mann, der seine kleine Rente als Beleuchter im Wahlstedter Theater aufbessert, wird daraufhin eingestellt.