Angeblicher Scherenschleifer hatte 87-Jähriger gedroht, sie aufzuschlitzen

Kiel/Norderstedt. Vier Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängte die erste Kammer des Kieler Landgerichts gegen den Norderstedter Roche E., 24, der im Juli 2011 in Norderstedt eine 87-jährige Frau in ihrer Wohnung überfallen und beraubt hat.

Bei dieser Verurteilung bezog die Kammer ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom Juni 2012, ebenfalls wegen einer Raubtat, mit ein und bildete mit den damals verhängten drei Jahren und acht Monaten eine Gesamtstrafe. Der seit Januar 2012 in der JVA Fuhlsbüttel in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte ließ durch seine Verteidigerin ein Geständnis verlesen und ersparte dadurch dem betagten Opfer die Anreise und Aussage vor Gericht.

Der damals 21 Jahre alte Angeklagte gab zu, am Tattage an der Haustür seines späteren Opfers geklingelt und angeboten zu haben, Scheren zu schleifen, was er, wie er vor Gericht einräumte, in Wirklichkeit nie vorhatte. E. und die alte Dame vereinbarten, dass er in zwei Tagen wiederkommen solle.

Tatsächlich klingelte der Angeklagte schon kurze Zeit später wieder an der Tür und bat um einen Zettel und einen Stift, um angeblich die Adresse seiner Kundin aufzuschreiben. Er folgte der Rentnerin ins Wohnzimmer und forderte Geld und Gold von ihr. Als die Frau angab, beides nicht zu besitzen, riss er sein Opfer zu Boden und versuchte, sie mit dem Henkel einer Stofftasche zu knebeln, was aber an der heftigen Gegenwehr der rüstigen Frau scheiterte. Nach der ausgesprochenen Drohung des Angeklagten, er werde sie aufschlitzen, nannte ihm die Norderstedterin den Aufbewahrungsort ihres Portemonnaies in der Küche. 15 Euro betrug die Beute. Bevor er floh, hatte er sein Opfer im Keller eingeschlossen. Mit einem Nachschlüssel konnte sich die alte Dame aber befreien.

Die rüstige Norderstedterin verzeiht ihrem Peiniger die Tat

Im Gerichtssaal erklärte der Angeklagte, er könne das alles jetzt nicht mehr verstehen. In einem persönlichen Gespräch entschuldigte er sich bei seinem Norderstedter Opfer. Die rüstige Frau trug nur ein Hämatom am Kopf und psychisch zum Glück keine Schäden davon. Sie verzieh ihrem Peiniger und habe ihm sogar Glück gewünscht, berichtet die Verteidigerin.

Positiv fällt auch der Bericht aus dem Gefängnis aus: Der Angeklagte sei sauber, höflich und zuverlässig. Nach abgebrochenen Ausbildungen erlernt er nun den Beruf des Hochbaufacharbeiters, weist gute Leistungen auf und will die Ausbildung in der Haft beenden.

Alle diese Aspekte hielt das Gericht dem Angeklagten zugute, bescheinigte dem Norderstedter aber gleichzeitig ein hohes Maß an krimineller Energie, sodass die verhängte Freiheitsstrafe erforderlich war, wie es in der Urteilsbegründung hieß.