Es sind immer wieder die gleichen Probleme nach dem Geschenkekauf zum Weihnachtsfest.

Norderstedt. Der teure Laptop lässt sich nach vier Wochen nicht mehr einschalten, das neue T-Shirt gefällt zu Hause doch nicht mehr, und der reduzierte Föhn funktioniert nicht – welche Rechte und Möglichkeiten hat man als Verbraucher in solchen Fällen?

„Im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten und Garantie erleben wir oft, dass Verbraucher ihre Rechte nicht genau kennen – und Händler tatsächlich bestehende Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen. Beides erschwert es dem Verbraucher deutlich, sein kaputtes Produkt richtig zu reklamieren“, sagt Iris Buschmann von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In dem Zeitraum vom 2. bis zum 19. Dezember bietet die Beratungsstelle Norderstedt Beratungen und am 12. Dezember um 15 Uhr einen kostenfreien Vortrag an, um den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, zwischen tatsächlichem Anspruch und reiner Kulanzentscheidung sowie zwischen Mangel und Verschleiß allen Beteiligten nachvollziehbar und deutlich zu machen.

Für Sachmängel, die schon beim Kauf vorlagen, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist, wobei das Gesetz innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf von Verbrauchsgütern davon ausgeht, dass der Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat. Strikt davon zu unterscheiden ist die Garantie. Sie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers – er muss diese also nicht gewähren. Tut er es dennoch, kann er den Umfang und die Modalitäten der Garantie selbst bestimmen.

Anmeldungen für Beratung und Vortrag unter Telefon 040/5238455 in der Verbraucherzentrale.