Angeklagter beruft sich auf alkoholbedingte Erinnerungslücke. Gericht sieht die Tat als erwiesen an

Norderstedt. Der Ex-Freund von Gabriele S., 50, aus Norderstedt, Oliver G., 45, muss für drei Jahre und fünf Tage hinter Gittern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, und die Verteidigung kündigte die Einlegung eines Rechtsmittels an.

Das Norderstedter Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Jan Buchert sah es nach den Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Darstellung des Vergewaltigungsopfers Gabriele S. den Tatsachen entspricht und billigte dem Angeklagten, der sich auf eine alkoholbedingte Erinnerungslücke berief, keine verminderte Schuldfähigkeit zu.

Der Angeklagte konnte sich mit dem Ende der Beziehung nicht abfinden

Wie berichtet, war der Angeklagte, der sich mit dem Ende der Beziehung zu Gabriele S. nicht abfinden wollte, in den frühen Morgenstunden im April letzten Jahres in der Norderstedter Wohnung seiner Ex-Freundin aufgetaucht und hatte ihr aus seinem Tagebuch vorgelesen. Als Gabriele S. dem Angeklagten klar gemacht hatte, dass sie das nicht hören wolle, wurde G. aggressiv, stieß seine Ex-Freundin auf das Bett und vergewaltigte sie, wobei die Frau einen Lendenwirbelbruch erlitt.

Anschließend stahl der Angeklagte aus einer Dose in der Küche 20 Euro und verschwand. Aus Sicht von Gabriele S. hatte der Angeklagte keineswegs einen angetrunkenen oder gar betrunkenen Eindruck gemacht.

Auch das Gericht sah das Handeln des Angeklagten als bewusst gesteuert und zielgerichtet an, weshalb eine verminderte Schuldfähigkeit des trinkgewohnten Mannes ausgeschlossen wurde. Der Angeklagte hatte nach dem ersten Verhandlungstag eine Erklärung seiner Eltern zu den Akten gereicht, in der ihm diese bescheinigten, in den Tagen, nachdem Gabriele S. mit ihm Schluss gemacht hatte, bis zum Tatag nur betrunken gewesen zu sein.

In der gerichtlichen Befragung mussten beide Eltern dann einräumen, ihren Sohn zuletzt gesehen zu haben, als sie dessen Sachen mit ihm gemeinsam aus der Wohnung von Gabriele S. geräumt und den Angeklagten in die Obdachlosenunterkunft in Norderstedt gebracht hätten. Diese Aktion fand allerdings einige Tage vor der Vergewaltigung statt, danach hatten die Eltern nach eigenen Angaben tagelang keinen Kontakt zu ihrem Sohn.

Auch abgehörte Aufnahmen des Anrufbeantworters von Gabriele S. ergaben keinen Hinweis auf die vom Angeklagten behauptete tagelange sinnlose Betrunkenheit.

In aller Deutlichkeit entschuldigte sich der Itzehoer, machte seiner Ex-Freundin Liebeserklärungen und flehte sie um einen Neuanfang an. Von verwaschener Aussprache keine Spur. Daher war der Angeklagte nach Meinung des Gerichts vollständig zurechnungsfähig und für sein Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen.