Norderstedter soll gestohlenes Handy – wahrscheinlich von einem Dieb – günstig erworben haben

Norderstedt. Es war für Sarah D., 31, aus Hamburg ein Schockerlebnis: Die junge Frau kam Mitte September 2011 abends mit ihrem Fahrrad nach Hause und bückte sich, um das Gefährt abzuschließen. Als sie sich wieder aufrichtete, war ihre Handtasche aus dem am Gepäckträger befestigten Fahrradkorb verschwunden. Gemeinsam mit ihrem Freund verfolgte Sarah D. den flüchtenden Dieb, aber er entkam. Die gestohlene Handtasche fand man später in einem Mülleimer wieder, aber Handy und Geld der Frau fehlten.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt beschreibt Sarah D. das schreckliche Gefühl, dass jemand in ihren privaten Sachen gewühlt und sie achtlos weggeworfen hat. Besonders bedauert die junge Frau, dass die auf ihrem Handy gespeicherten Daten verloren seien, ebenso das Handy. Der auf der Anklagebank sitzende Carsten V., 45, aus Norderstedt sei jedoch mit Sicherheit nicht der Handtaschenräuber, erklärt die Zeugin, denn der Räuber sei jünger und durchtrainierter gewesen. Carsten V. wurde auch nicht wegen der Raubtat angeklagt, sondern wegen Hehlerei.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass er es war, der einige Tage nach dem Raub im Besitz des Handys gewesen sein muss. Über den Telefonanbieter konnte nämlich festgestellt werden, dass der Angeklagte eifrig mit dem Telefon telefonierte. Die Staatsanwaltschaft schloss daraus, dass der Angeklagte das Handy – vermutlich von dem Dieb – günstig erworben und benutzt hat, obwohl er sich hätte denken können, dass es sich um Diebesgut handelte. Der Angeklagte bestreitet jedoch, jemals das Handy besessen zu haben. Seine Geschichte: Ein Unbekannter habe ihm in einer Kneipe eine SIM-Karte mit PIN-Nummer zugesteckt und die habe er anschließend benutzt.

Richter Jan Buchert macht deutlich, dass er diese Darstellung nicht glaubt. Er hält dem Angeklagten vor, dass mit dem gestohlenen Handy 32-mal die damalige Freundin des Angeklagten angerufen wurde, siebenmal seine Eltern und weitere Bekannte. Das könne ja wohl kein Zufall sein. Angesichts dieser Beweislage legt der Richter dem Tiefbauarbeiter ein Geständnis nahe, aber darauf geht er nicht ein. Da er zurzeit wegen eines Unfalls krank ist und geringe Einnahmen bezieht, fällt das Urteil milde aus: 300 Euro Geldstrafe und die Prozesskosten muss der Angeklagte zahlen. Er habe keine Zweifel daran, dass der Angeklagte das Handy besessen habe, betont der Richter abschließend.